Im Leichlinger Bürgerhaus Am Hammer kam es zu einem erheblichen Wasserschaden, der am Montagmorgen entdeckt wurde. Wie die Stadtverwaltung berichtete, stand das Wasser in Teilen des Kellers zwischen fünf und zehn Zentimetern hoch. Verantwortlich für den Schaden war eine gebrochene Heizungsleitung, was die Feuerwehr zum schnellen Eingreifen veranlasste, um den Keller auszupumpen. Am Dienstagvormittag begannen Fachkräfte, die Wand der Behindertentoilette im Erdgeschoss aufzubrechen, um das beschädigte Rohr zu lokalisieren. Der Heizungsbetrieb, der aufgrund des Schadens ausfiel, soll ab Mittwoch, den 27. November, wiederhergestellt werden.
Derzeit sind Trocknungsgeräte im Einsatz, wodurch die Behindertentoilette voraussichtlich erst Anfang kommender Woche wieder genutzt werden kann. Weitere Räumlichkeiten im Bürgerhaus sind nicht betroffen, was bedeutet, dass die Musikschule und die Volkshochschule ihren Betrieb wie gewohnt fortsetzen können. Außerdem findet am Sonntag, den 1. Dezember, die Jurierte Jahresausstellung statt, die nicht gefährdet ist. Neben den direkten Reparaturen stellt sich für die Betroffenen die Frage: Wer zahlt die Kosten für die Beseitigung und Sanierung des Wasserschadens?
Versicherungsschutz bei Wasserschäden
Wie die Deutsche Schadenshilfe erläutert, können Wasserschäden im Keller durch verschiedene Versicherungen reguliert werden, hängt jedoch stark von der Schadensursache ab. Schäden, die durch defekte Leitungen verursacht werden, werden typischerweise von der Gebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. Wichtig ist, dass die Schadensursache genau festgestellt wird: Handelt es sich um Naturgewalten oder selbstverschuldete Schäden, kann dies den Versicherungsschutz beeinflussen. Es ist ratsam, die Versicherung umgehend zu informieren und benötigte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von Anfang an zu ergreifen. Oftmals sind die ersten Schritte entscheidend, um einen finanziellen Ruin zu vermeiden und die Ansprüche gegenüber der Versicherung richtig durchzusetzen.