Am Donnerstag, den 10. Januar 2025, wurde die Polizei um 16:45 Uhr informiert, nachdem Zeugen beobachteten, wie ein PKW Renault teilweise auf seinen Felgen fuhr und dabei Funken versprühte. Bei der Ankunft der Beamten trafen sie einen 63-jährigen Mann an, der angab, das Fahrzeug gelenkt zu haben. Er machte einen deutlich alkoholisierten Eindruck, und ein Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von über vier Promille. Der Fahrer behauptete jedoch, erst nach der Fahrt Alkohol konsumiert zu haben, was die Polizei nicht davon abhielt, mehrere beweissichernde Blutentnahmen anzuordnen.
Der Mann konnte sich nicht erklären, wie es zu den schweren Reifenbeschädigungen kam. Die Polizei suchte daraufhin nach möglichen Unfallstellen in der Umgebung, konnte jedoch keine relevanten Spuren finden. In Anbetracht der Situation wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Wegen seiner Trunkenheitsfahrt und der Gefährdung des Straßenverkehrs muss sich der 63-Jährige nun strafrechtlich verantworten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Delikte sind in Deutschland klar geregelt.
Rechtliche Grundlagen der Trunkenheitsfahrt
Trunkenheitsfahrten sind im deutschen Recht definiert als das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Ab einem Wert von 0,3 Promille kann bereits von relativer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden, während ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt – unabhängig von etwaigen Fahrfehlern. Bei Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren gilt sogar eine 0,0-Promille-Grenze. Die strafrechtlichen Konsequenzen einer derartigen Fahrt können erheblich sein, einschließlich Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg. Die Strafen variieren dabei je nach Schwere des Verstoßes und der Promillezahl.
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland etwa 4 Millionen Straftaten im Straßenverkehr registriert, von denen rund 2 % mit überhöhtem Alkoholkonsum in Verbindung standen. Laut § 316 StGB ist das Führen eines Fahrzeugs in einem fahruntüchtigen Zustand strafbar. Hierbei sind nicht nur motorisierte Fahrzeuge betroffen, sondern auch E-Roller und Fahrräder. Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist hierbei der entscheidende Maßstab für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit.
Folgen und Präventionsmaßnahmen
Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind nicht nur strafrechtlicher Natur. Es können auch hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen entstehen, insbesondere wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen. In vielen Fällen ziehen Versicherungsgesellschaften in Erwägung, Zahlungen zu verweigern oder Regressansprüche geltend zu machen. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, bei Verkehrskontrollen Ruhe zu bewahren und niemals ohne rechtlichen Beistand Aussagen zu machen.
Um solchen Situationen vorzubeugen, ist es wichtig, auf Alkohol zu verzichten, wenn man plant, ein Fahrzeug zu steuern. Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste sollten in Betracht gezogen werden, um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Das verantwortungsvolle Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln kann schwerwiegende rechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt stets ratsam ist.