
Am 22. Januar 2025 findet im Deutschen Haus in Beelitz eine Informationsveranstaltung zum Windpark Reesdorf statt. Veranstalter ist die Firma Juwi, die an diesem Standort die Errichtung von insgesamt acht großen, leistungsfähigeren Windrädern in der Reesdorfer Heide plant. Ursprünglich sollten dort zwölf kleinere Windräder gebaut werden. Ziel der Veranstaltung ist es, die Bürger über den aktuellen Planungsstand und den zukünftigen Projektverlauf zu informieren. Zudem erhalten die Anwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Bedürfnisse zu äußern.
Die Einladung zu der Veranstaltung richtet sich an die Bewohner von Beelitz, Borkwalde und Borkheide. Die Öffentlichkeitsarbeit wird von Ikome Steinbeis Mediation im Auftrag der Juwi GmbH übernommen. Die Veranstaltung ist in vier Zeitfenster aufgeteilt: von 16 bis 20 Uhr können Interessierte teilnehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich, entweder telefonisch unter 0341/26180444 oder per E-Mail an info@steinbeis-mediation.com.
Genehmigung der Windräder
Das Landesamt für Umwelt hat in der Reesdorfer Heide bereits den Bau von zwei Windrädern genehmigt. Diese Genehmigung wurde durch die Firma Notus beantragt. Bürgermeister Bernhard Knuth informierte die Stadtverordnetenversammlung über diesen Schritt, der jedoch nicht ohne Kontroversen verlief. Die Stadt Beelitz hat sich kritisch gegenüber den Windkraftanlagen geäußert und sieht sich in der Rolle der Beobachter. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren wurde beantragt, was bedeutet, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Beteiligung der Öffentlichkeit oder Naturschutzverbände erforderlich waren.
Die Stadt hat keine rechtlichen Möglichkeiten, um gegen die Genehmigung vorzugehen. Zugleich gab es einen Antrag für die Errichtung von Windrädern nördlich der Gleise, der jedoch zurückgezogen wurde. Nun plant die Firma Juwi, südlich der Gleise die acht größeren Windkraftanlagen zu bauen, anstelle der zuvor angedachten zwölf kleineren. Diese Anträge befinden sich im Genehmigungsverfahren und sollen voraussichtlich im kommenden Jahr entschieden werden.
Beteiligungsangebote und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Regulierung von Windkraftprojekten, einschließlich der Bürger- und kommunalen Beteiligung, erfolgt in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. In Brandenburg beispielsweise gibt es ein Windenergieanlagenabgabegesetz, das seit Mitte 2019 in Kraft ist. Kommunen im Umkreis von drei Kilometern um Windenergieanlagen profitieren hierbei von jährlichen Zahlungen.
Zusätzlich gibt es Regelungen, die Bürgern eine finanzielle Beteiligung an Windkraftprojekten ermöglichen, abhängig von der jeweiligen Gesetzgebung in dem Bundesland. Diese Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die Akzeptanz der Windkraftprojekte zu erhöhen und die Interessen der Anwohner zu wahren.