LimbachNordrhein-Westfalen

Ungesetzliche Besetzung: NRW-Justiz bringt Personalentscheidungen ins Wanken!

Die umstrittene Besetzung des Präsidentenamts am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen steht massiv in der Kritik. In einem aktuellen parlamentarischen Untersuchungsausschuss verteidigte Daniela Lesmeister, Staatssekretärin im Innenministerium, ihr Vorgehen bei der Erteilung einer Bestnoten-Beurteilung an die Bewerberin. Wie RP-Online berichtet, kam heraus, dass das Arbeitszeugnis unter zweifelhaften Umständen erstellt wurde. Lesmeister rechtfertigte sich damit, dass sie keinen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hatte und die Evaluierung auch nicht hätte hinterfragen dürfen, es sei denn, es lägen offenkundige Zweifel vor.

Das Gutachten eines Experten für Dienstliche Beurteilungen brachte nun zusätzliches Licht in diese Affäre. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet, wurde die Auswahl der Präsidentin als rechtswidrig eingestuft, da die Beurteilung nur von Lesmeister, die nur kurzzeitige Vorgesetzte war, durchgeführt wurde. Der Gutachter lobte zwar ihre Bemühungen, konnte jedoch keine ausreichende Grundlage für ihre Bewertung finden. Diese Kritik könnte weitreichende Folgen haben: Die geforderte Neu-Ausschreibung des Postens könnte die drei Jahre währende Vakanz verlängern.

Die Vorwürfe der möglichen Vetternwirtschaft, die in Verbindung mit der Personalentscheidung stehen, werden ebenfalls beleuchtet. Es gibt Hinweise, dass der Justizminister Benjamin Limbach Einfluss auf die Auswahl seiner persönlichen Bekannten genommen haben könnte, was in der politischen Landschaft für weiteren Druck sorgt. Dennoch betonte Lesmeister, die Beurteilung sei ausschließlich auf ihrer persönlichen Einschätzung der Kompetenz der Bewerberin basiert gewesen, auch wenn dies nicht korrekt dokumentiert ist.

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