Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat entschieden, keine Ermittlungen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau einzuleiten, trotz schwerwiegender Vorwürfe. Dornau, der aus Rötha stammt, steht im Verdacht, in Belarus politische Häftlinge auf seiner Zwiebelfarm beschäftigt zu haben. Nach einer umfassenden Prüfung kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass kein hinreichender Anfangsverdacht für in Deutschland verfolgbaren Straftaten vorliegt, wie Zeit.de berichtete. Die Behörde wies darauf hin, dass die Handlungen in Belarus wohl nicht unter das deutsche Strafrecht fallen. Sie zitiert einen Häftling, der angab, die Arbeit sei freiwillig gewesen und er habe diese den Bedingungen in der Haftanstalt vorgezogen.
Rechtliche Lage und Vorwürfe
Die Anzeige gegen Dornau basiert auf Medienberichten, die über die Bedingungen auf seiner belarussischen Farm berichteten. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass im Rahmen des sogenannten Weltrechtsprinzips eine Strafverfolgung nur für vorsätzlichen Menschenhandel gemäß § 232 StGB möglich wäre. Solch ein Tatbestand sei jedoch nicht gegeben, was die Ermittler zur Ablehnung eines Verfahrens führte. Diese Informationen zogen die Behörde nach eingehender Prüfung und Recherche in Betracht, wie auch die Remszeitung berichtete.
Es ist nicht das erste Mal, dass Dornau in der Kritik steht. Der sächsische Landtag hatte bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro gegen ihn verhängt, da er seine geschäftlichen Aktivitäten in Belarus nicht fristgerecht gemeldet hatte. Während der Landtag einen entsprechenden Bescheid erließ, äußerte die AfD ihr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und begrüßte die Untersuchung des Falls. Für Dornau bleibt es dennoch eine heikle Angelegenheit, die möglicherweise noch weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.