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AfD-Video in Brandenburg: Jugendmedienschutz schlägt Alarm!

In einem aufsehenerregenden Schritt hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten die AfD in Brandenburg aufgefordert, ein umstrittenes Wahlkampfvideo aus dem vergangenen Jahr entweder zu löschen oder für Kinder und Jugendliche unzugänglich zu machen. Der Beschluss, der am 20. Januar 2025 bekanntgegeben wurde, kommt nach anhaltenden Beschwerden über die Inhalte des Clips, die als rassistisch und diskriminierend eingestuft werden. Deutschlandfunk berichtet, dass das Video möglicherweise die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnte.

Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Flecken, betont, dass das Video Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen zeigt. Solche Stereotype sind besonders problematisch, da sie sowohl Vorurteile verstärken als auch das gesellschaftliche Klima negativ beeinflussen können. Die AfD wurde aufgefordert, sicherzustellen, dass das Video für Personen unter 16 Jahren nicht mehr zugänglich ist. Dies kann entweder durch technische Maßnahmen oder durch die Löschung des Materials geschehen.

Inhalt des Videos und Jugendmedienschutz

Bei der Überprüfung des Videos stellte die Kommission fest, dass es „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthält. Besonders problematisch ist die Gegenüberstellung von „blonden Menschen in sonnigen Gärten“ und „mit Niqab verschleierten Personen“ in verwüsteten Straßenzügen. Diese Bilder reproduzieren rassistische Stereotype von Geflüchteten und Musliminnen. Laut taz wurde das Video seit Mitte September 2024 online veröffentlicht und erzielte auf Facebook 30.000 Views, während es auf Instagram und TikTok jeweils hunderte Likes erhielt.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg erklärte, dass solche Inhalte für junge Menschen schädlich sein können. Sprecherin der MABB wies darauf hin, dass die Regulierung von Inhalten Zeit erfordere und rechtlich anfechtbar sei. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die AfD Brandenburg die Möglichkeit hat, den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Der AfD-Landesverband sieht die Rüge der Jugendschützer als „schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit“ an und kündigte rechtliche Schritte an.

Politische Reaktionen und gesellschaftlicher Kontext

Brandenburgs AfD-Chef René Springer äußerte sich kritisch zur Anordnung und bezeichnete sie als Taktik zur Schaffung von Aufmerksamkeit sowie zur Stärkung der Opfererzählung seiner Partei im Wahlkampf. Diese Sichtweise ist ein Indiz dafür, wie stark die politischen Auseinandersetzungen in Deutschland komplexe gesellschaftliche Themen wie Rassismus und Meinungsfreiheit berühren. Die Reaktionen zeigen, dass der Konflikt um dieses Video nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine tiefgreifende gesellschaftliche Dimension hat, die die Debatte über Stereotype und deren Auswirkungen auf junge Menschen anheizt.

Insgesamt ist die Rüge der Kommission für Jugendmedienschutz ein bedeutsamer Schritt in der Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs, insbesondere wenn es um die Wahrnehmung von Minderheiten geht. In dieser Hinsicht ist der Fall nicht nur für die AfD, sondern auch für die gesamte Gesellschaft von Relevanz.

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pauschale Stereotype, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, rassistische Stereotypen
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