Die Grundsteuerreform auf Rügen sorgt für große Veränderungen unter den Immobilienbesitzern. Künftig werden vor allem Eigentümer von hochwertigen Immobilien an der Bäderküste tiefer in die Tasche greifen müssen. Während Besitzer alter Häuser in Randlagen von geringeren finanziellen Belastungen profitieren könnten, wird die Steuerlast insbesondere für die wohlhabenderen Gemeinden steigen. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, spielen die Bodenrichtwerte eine entscheidende Rolle bei der Neuberechnung der Grundsteuer. Diese Werte, die zuletzt im Jahr 1935 aktualisiert wurden, sind jetzt erforderlich, um faire Steuerbescheide zu ermöglichen.
Die neuen Berechnungen basieren auf objektiven Kriterien wie Größe, Alter, Nutzung und Lage der Immobilien. Beispielsweise könnte bei einem Hebesatz von 350 Prozentpunkten die Grundsteuer für einige Hausbesitzer um etwa 50 Euro pro Jahr ansteigen, wie Hartmut Beier aus Bergen beschreibt. Er zahlte bislang rund 200 Euro jährlich und muss nun mit einem Anstieg rechnen. Die finanziellen Mittel aus der Grundsteuer sind für viele Gemeinden essenziell, da sie wichtige Dienstleistungen wie Straßen und Schwimmbäder finanzieren. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes entfällt ein erheblicher Teil der kommunalen Einnahmen auf die Gewerbesteuer, die ebenfalls von den Hebesätzen abhängt und Schlüsselfunktion für das kommunale Budget hat.
Aktuell diskutieren viele Gemeinden ihre zukünftigen Hebesätze. Einige Gemeinden im Norden, wie Dranske und Altenkirchen, haben bereits Anpassungen vorgenommen und ihre Hebesätze gesenkt. Die allgemeine Tendenz deutet auf eine mögliche Absenkung hin, um die durch die Reform geschaffene Aufkommensneutralität zu gewährleisten. In Bergen steht eine Entscheidung über die zukünftigen Hebesätze noch aus, während andere Kommunen mit Widerständen gegen die neuen Bescheide rechnen müssen. Das Finanzministerium hat klargestellt, dass für die Gemeinden keine rechtliche Verpflichtung besteht, die Hebesätze zu senken, was zusätzliche Unsicherheiten schafft und den Druck auf die Kommunen weiter erhöht.