In der Silvesternacht kam es in Berlin-Schöneberg zu einem tragischen Vorfall, als gegen 2 Uhr ein größerer Sprengkörper, vermutlich eine Kugelbombe, gezündet wurde. Die Explosion beschädigte die Glasfront einer Apotheke und verwüstete den Hauseingang der Vorbergstraße 1. Insgesamt wurden 36 Wohnungen unbewohnbar, und die betroffenen Bewohner mussten die Nacht in einem Kältebus der Feuerwehr verbringen. Gleichzeitig berichteten die Behörden, dass in Deutschland insgesamt fünf Männer beim Böllern ums Leben kamen, während viele weitere Verletzungen erlitten. Die Silvesternacht führte zu etwa 1900 Einsätzen der Feuerwehr, rund 400 Festnahmen und 38 verletzten Einsatzkräften. Besonders alarmierend war die Tatsache, dass ein Polizeibeamter beinahe lebensbedrohlich verletzt wurde.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit waren rund 4000 Polizisten im Einsatz, um mögliche Eskalationen zu verhindern. In Schöneberg kam es zudem zu Auseinandersetzungen zwischen Gruppen junger Männer, die Pyrotechnik einsetzten. Die Kugelbombe explodierte in unmittelbarer Nähe zwischen einer Kita und einem Biomarkt. In der Vergangenheit gab es in der Böllerverbotszone rund um den Steinmetzkiez regelmäßig Probleme. Die Chefin der Handchirurgie im Unfallkrankenhaus Berlin berichtete von einem besorgniserregenden Trend zu selbstgebastelter Pyrotechnik. Währenddessen schloss der Regierende Bürgermeister Berlins, Kai Wegner, ein generelles Böllerverbot aus und erklärte, dass er 99 Prozent der Berliner für verantwortungsvoll hält. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hingegen forderte, die Regelungen zum Böllern den Ländern zu übertragen und sprach sich für zentrale Feuerwerksorte aus.
Regelungen zum Feuerwerk in Deutschland
In Deutschland ist privates Feuerwerk an Silvester in einigen Städten untersagt, während bundesweit bestimmte Verbotszonen bestehen. Das Böllern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, an anderen Tagen benötigt man eine Sondergenehmigung. Verstöße gegen das Böllerverbot können Geldbußen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Beim Kauf von Feuerwerk sollte darauf geachtet werden, nur geprüftes Feuerwerk zu erwerben, welches durch eine Registriernummer gekennzeichnet ist. Das Sprengstoffgesetz erlaubt nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 für den privaten Gebrauch.
Kategorie F1 umfasst Tischfeuerwerk, Knallfrösche und Wunderkerzen, während Kategorie F2 kleinere Raketen und Batteriefeuerwerk umfasst. Bestimmte F2-Feuerwerkskörper dürfen jedoch nur von qualifizierten Personen mit Befähigungsschein gezündet werden. Illegale Feuerwerkskörper sind streng verboten und können zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro führen. Zudem dürfen Raketen und Batterien (F2) nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden; F1-Feuerwerk ist auch für Kinder ab 12 Jahren zugänglich.
Böllerverbote variieren je nach Stadt; bundesweit sind sie in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen und bei größeren Menschenansammlungen untersagt. In Städten wie Köln, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und München gelten spezifische Böllerverbote in bestimmten Bereichen. Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk kann schwerwiegende Verletzungen verursachen; im vergangenen Jahr starben mehrere Personen aufgrund solcher Vorfälle. Zudem kann illegales Feuerwerk gefährliche Blitzknallsätze enthalten, die noch schwerere Verletzungen zur Folge haben können. Verletzungen, die durch Feuerwerk entstehen, können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen, während Schäden an parkenden Autos in der Regel von Teilkaskoversicherungen abgedeckt werden. Die Deutsche Umwelthilfe fordert aufgrund der Risiken von Verletzungen, Umweltbelastungen und Stress, den privaten Umgang mit Feuerwerk zu verbieten. Auch der Deutsche Tierschutzbund warnt vor den Stressfolgen für Haustiere und empfiehlt, Tiere zu kennzeichnen und sicher zu halten.