Nach einer chaotischen nächtlichen Feier endete der Heimweg für einen Autofahrer aus Gau-Bickelheim auf der Autobahn in einer dramatischen Polizeikontrolle. Es war der 15. Dezember 2024, als gegen 8:41 Uhr ein besorgter Verkehrsteilnehmer auf der BAB63 alarmierte, weil ein Pkw in Schlangenlinien fuhr. Der Fahrer, ein 26-jähriger Mann, entschied sich zudem, mit rasanter Geschwindigkeit von 110 km/h den Standstreifen zu befahren – ein gefährliches Manöver, das nicht unbemerkt blieb!
Die Polizei ließ nicht lange auf sich warten und traf den Wagen schnell. Bei einer Kontrolle wurde bei dem Fahrer eine Atemalkoholkonzentration von 1,14 Promille festgestellt – viel zu viel! Es kam, wie es kommen musste: Der Autofahrer wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Doch das war nicht alles! Auch der Beifahrer war alkoholisiert, und der dritte Insasse konnte niemals hinter dem Steuer sitzen, da ihm die Fahrerlaubnis fehlte. Ein vollkommen verpatzter Heimweg: für alle drei Insassen ist die Rückreise nach der Partynacht nun abrupt zu Ende. Während der 26-Jährige mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen muss, wird sein frisch abgelaufener Führerschein ihn nicht vor den Konsequenzen schützen.
Dramatische Folgen für die Feiernden
Dieser Vorfall wirft ein grelles Licht auf die Gefahren des Alkoholgenusses und das Fahren unter Einfluss. Der 26-Jährige steht nun vor gerichtlichen Konsequenzen, die ihm eine lehrreiche Lektion erteilen sollten, und die Frage aufwirft, welche Verantwortung jeder Einzelne auf den Straßen trägt.