
Die Kreisverwaltung Oberhavel hat am 10. Februar 2025 die Ausgabe der Bezahlkarte an Asylsuchende begonnen. Landrat Alexander Tönnies (SPD) informierte darüber in der Kreistagssitzung am 12. März 2025. Allerdings ist die Bezahlkarte noch nicht freigeschaltet, da technische Probleme mit dem Anbieter aufgetreten sind. Ursprünglich war geplant, die Karte bereits im November 2024 bereitzustellen, nun wird der neue Starttermin im April 2025 erwartet. Insgesamt haben in Oberhavel 1.048 Personen Anspruch auf die Bezahlkarte, von denen rund die Hälfte bereits ausgestattet wurde.
Die Bezahlkarte, offiziell als SocialCard bezeichnet, wird den Nutzern persönlich in Form eines Briefes übergeben. Dabei ist der Versand per Post nicht gestattet, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Der Wechsel zu dieser neuen Lösung stellt die Verwaltung vor Herausforderungen: Mitarbeiter verbringen zwei Drittel ihrer Arbeitszeit mit der Ausgabe der Karten und der Beantwortung individueller Fragen zu Themen wie Daueraufträgen, Abbuchungen und Ratenzahlungen.
Aktivierung und Nutzung der Bezahlkarte
Für Asylsuchende ohne Internetzugang gibt es ein Terminal im Servicepunkt Migration, bei dem sie ihre SocialCard aktivieren können. Die Karte hat spezifische Limits: Erwachsene dürfen maximal 50 Euro in bar abheben, für Minderjährige liegt der Betrag bei 25 Euro. Eine Nutzung der Bezahlkarte ist ausschließlich innerhalb Deutschlands möglich; Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass Gelder an Schlepper oder an Familien im Herkunftsland überwiesen werden.
Diese Reform der Asylhilfe ist Teil eines umfassenderen gesetzlichen Rahmens, der die Leistungsberechtigung von geflüchteten Menschen in Deutschland betrifft. Ab dem 1. März 2024 wurde eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, die am 16. Mai 2024 in Kraft trat. Diese Regelung ermöglicht es, Leistungen nicht nur in Form von Sachleistungen oder Bargeld auszuzahlen, sondern auch über die Bezahlkarte. Doch die konkrete Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der Länder. In diesem kontextuellen Rahmen haben die Länder Mindeststandards vereinbart und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte gestartet.
Die Maßnahmen zur Einführung der Bezahlkarte sind Teil der Strategien zur Verwaltungsvereinfachung und sollen den Gesamtaufwand reduzieren. Städte und Gemeinden erhoffen sich durch die Bezahlkarte weniger Verwaltungsaufwand und eine bessere Integration der geflüchteten Menschen in das deutsche Sozialsystem. Der Bundestag hat am 12. April 2024 einem Gesetz zugestimmt, das die Verwendung der Bezahlkarte unterstützt und den Ländern mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung ermöglicht.
Das Ziel dieser Initiative ist klar: Bund und Länder möchten sicherstellen, dass die Unterstützungsleistungen für geflüchtete Menschen effektiver und sicherer ausgegeben werden. Der Umstieg auf digitale Zahlungsmittel wie die Bezahlkarte sprich die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft an und soll sicherstellen, dass Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Für nähere Informationen wird auf die detaillierte Übersicht der Bezahlkarte auf Verwaltung.bund.de verwiesen. Ergänzende Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls auf bundesregierung.de erhältlich.