Mit dem Start der ersten Weihnachtsmärkte hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit neue Befugnisse für stichprobenartige Waffenkontrollen erhalten. Diese Maßnahmen, die Teil eines Pakets zur Verbesserung der inneren Sicherheit sind, resultieren aus einem besorgniserregenden Anstieg von Messerangriffen, wie etwa den Vorfällen in Solingen und Mannheim. Die neuen Regelungen erlauben es der Polizei, auf Weihnachtsmärkten und anderen großen Veranstaltungen Messerverbote konsequenter durchzusetzen. Mehr als nur eine Symbolpolitik ist das Anliegen der Innenministerin Nancy Faeser, die eine Null-Toleranz-Politik für alle Veranstaltungen fordert, bei denen solche Gefahren bestehen könnten. Dies betrifft nicht nur Weihnachtsmärkte, sondern auch Sportveranstaltungen und Feste im gesamten Bundesgebiets, wie ZDF berichtete.
Die Polizei in Städten wie Rostock und Neubrandenburg hat klargestellt, dass sie, falls nötig, den Sicherheitsdienst auf den Märkten unterstützen wird. Polizeikommissarin Johanna Liebich von der Polizeiinspektion Neubrandenburg bestätigte, dass Fußstreifen bei Auffälligkeiten die Kontrolle von Personen übernehmen. Die Menschen auf den Märkten zeigen sich überwiegend positiv gegenüber diesen verschärften Kontrollen. Einige Besucher, wie Hendrik und Astrid Peters aus Malchin, halten die neuen Regelungen für wichtig, um Sicherheitsbedenken in Zeiten zunehmender Messerangriffe zu begegnen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden und ob die Besucher sich hierbei weiterhin wohlfühlen können, wie im Nordkurier berichtet wird.
Verstärkte Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten
Laut den neuen Regelungen dürfen auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Großveranstaltungen keine Messer mehr mitgeführt werden, und die Polizei hat nun die Möglichkeit, auch ohne konkreten Anlass zu kontrollieren. Wenn Sicherheitsdienste der Veranstalter eine Gefährdung bemerken, wird die Polizei um Unterstützung gebeten. Insbesondere ist es nun auch rechtlich einfacher, bereits beim Mitführen eines Messers Maßnahmen zu ergreifen und dieses zu beschlagnahmen. Die Vorschriften sind klar: Auch Taschenmesser sind verboten, mit Ausnahme von Ständen, die Messer verkaufen, wo die erstandenen Produkte nur in einer Tasche verstaut werden dürfen. Dieser Paradigmenwechsel in der Sicherheitsphilosophie soll für mehr Schutz auf den beliebten Märkten sorgen und gibt den Besuchern ein gewisses Maß an Sicherheit in der festlichen Zeit.