Minden

Döring verliert Rechtsstreit: Urteil im Fördermittel-Skandal gefällt!

In einem schweren juristischen Schlag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage von Sabine Döring, der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, abgelehnt. Döring hatte versucht, eine Äußerung der ehemaligen Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2024 zu stoppen, in der ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand begründet wurde. Das OVG bestätigte einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden und stellte klar, dass Döring keinen Anspruch auf Unterlassung hat. Diese Entscheidung ist das Ergebnis der sogenannten „Fördergeldaffäre“, die die Wissenschaftler betrifft, die einen kritischen Aufruf zur Räumung eines propalästinensischen Protestcamps unterzeichnet hatten, wie die FAZ berichtete.

Das Gerichtsurteil im Detail

Das Gericht stellte fest, dass die Pressemitteilung keine unwahren Tatsachen enthielt und dass Döring selbst von einer missverständlichen Auftragserteilung gesprochen hatte. Der OVG erklärte, dass ein „unvoreingenommener und verständiger Durchschnittsempfänger“ die Stellungnahme so verstehen kann, dass eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen angefordert wurde, und damit Kritik an Dörings Rolle zurückwies. Die frühere Ministerin Stark-Watzinger hatte in der Mitteilung angegeben, dass eine offizielle Bitte zur Prüfung der förderrechtlichen Konsequenzen durch Döring erbeten wurde, was diese jedoch als falsch ansah, doch das OVG kam zu dem Schluss, dass Döring hier unrecht hatte, wie in einer Pressemitteilung vom OVG erläutert wurde.

Das OVG folgte der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Content der Pressemitteilung in vollem Umfang wahrheitsgemäß war. Döring selbst hatte eine missverständliche Kommunikation eingeräumt, die die Verantwortung für die Prüfung betrifft. Damit wurde Dörings Antrag auf Unterlassung endgültig abgewiesen, und das Urteil ist rechtskräftig. Diese Entscheidung könnte weitreichende Implikationen für zukünftige Fälle im Bereich der öffentlichen Kommunikation und der Verantwortlichkeit von Amtsinhabern haben.

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