
Am 28. Dezember 2024 startete in Berlin der offizielle Verkauf von Feuerwerk, bereits in den frühen Morgenstunden bildeten sich lange Schlangen vor den Geschäften. Aufgrund der kalten Temperaturen hatten sich viele Kunden in Decken eingewickelt und auf Campingstühlen platziert. Einige junge Männer berichteten, dass Feuerwerk ihr Hobby sei und sie bereit seien, mehrere Hundert Euro dafür auszugeben. Der Verkauf der Feuerwerkskörper begann in diesem Jahr einen Tag früher als gewöhnlich, da der 29. Dezember auf einen Sonntag fällt.
Das Zünden von Böllern und Raketen ist in Deutschland von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 7:00 Uhr, erlaubt. Verstöße gegen diese Zündzeiten können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem gibt es bundesweit Verbotszonen für Böller und Raketen, insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern. In Berlin wurden drei spezifische Verbotszonen festgelegt: Alexanderplatz, Steinmetzkiez in Schöneberg und Teile der Sonnenallee in Neukölln. Auch das private Böllern ist bei der Silvesterparty am Brandenburger Tor untersagt.
Vorsichtsmaßnahmen und Regeln für Silvester 2024
Die Bundespolizei warnt vor illegalem Feuerwerk aus dem Ausland, das oft stärkere Produkte enthält als erlaubte Artikel in Deutschland. Darüber hinaus mahnt das Berliner Unfallkrankenhaus (UKB) zur Vorsicht und warnt vor schweren Verletzungen durch Pyrotechnik. In der Silvesternacht wird die OP-Kapazität erhöht, und zehn OP-Säle stehen bereit, da alle Handchirurgen im Dienst sind.
Für das Silvesterfeuerwerk gelten auch 2024 bestimmte Regeln für den Verkauf und die Zündzeiten. Demnach dürfen Feuerwerke offiziell nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Ausnahmen sind nur mit Sondergenehmigung erlaubt, wobei Verstöße mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden können. Volljährige Personen und Jugendliche ab 14 Jahren, die unter Aufsicht sind, dürfen Feuerwerkskörper zünden. Die Regelungen zum Zünden von Feuerwerk variieren jedoch je nach Stadt, und in einigen Städten existieren zusätzliche Verbotszonen. So gab es in Mainz 2023 kein pauschales Feuerwerksverbot, jedoch eine Verbotszone in der Altstadt, während in Münchens Innenstadt das Zünden von Feuerwerk untersagt war.
Ein bundesweites Verbot für das Zünden von Pyrotechnik gilt in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Obwohl an Silvester ab 22 Uhr Nachtruhe gilt, wird dies oft großzügig ausgelegt. Wichtige Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Feuerwerk umfassen die Verwendung zertifizierter Produkte, die Bereithaltung von Löschmitteln, das Einhalten eines Sicherheitsabstands zu Menschen und brennbaren Materialien sowie das Zünden im Freien. Fehler, die zu Unfällen führen können, sind das Abbrennen von Feuerwerk aus der Hand, das Zünden in Menschenmengen oder die Verwendung selbst gebastelter Böller. Erlaubte Feuerwerkskörper umfassen die Kategorien F1 (z.B. Tischfeuerwerk) und F2, wobei F1 ab 12 Jahren und F2 erst ab 18 Jahren verkauft werden darf. Alle zugelassenen Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und eine Registriernummer aufweisen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern erfolgt in der Regel nur vom 29. bis 31. Dezember. Da der 29. ein Sonntag ist, beginnt der Verkauf in diesem Jahr entsprechend bereits am 28. Dezember. Es ist zu beachten, dass alte Feuerwerkskörper durch Feuchtigkeit gefährlich werden können; das Bundesamt empfiehlt daher, diese nicht erneut zu zünden. Für die Entsorgung gilt: Leere, funktionierende Feuerwerkskörper gehören in die Restmülltonne, während defekte in den Recycling- oder Wertstoffhof zu bringen sind, wie Tagesspiegel berichtete. Ergänzende Informationen zu den Regeln und Empfehlungen rund um den Gebrauch von Feuerwerk finden sich auch bei ZDF.