Im Mai 2023 kam es in Hürth zu einem tragischen Zugunglück, bei dem zwei Arbeiter von einem heranfahrenden Intercity-Zug tödlich erfasst wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun den Ermittlungsstand aktualisiert. Wie ksta.de berichtet, wurde das Verfahren gegen einen der beiden ursprünglich Beschuldigten eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht gegen ihn feststellen ließ. Ihm wurde vorgeworfen, als „Technischer Berechtigter“ eine wesentliche Sperrung der Gleise fehlerhaft kommuniziert zu haben, was in der Folge zu dem Unglück führte.
Das zweite Verfahren bleibt jedoch bestehen: Die Staatsanwaltschaft erhob im November 2024 Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den nunmehr einzigen Beschuldigten. Laut Ermittlungen geschah das Unglück etwa 500 Meter vom Bahnübergang, während die betroffenen Arbeiter möglicherweise in einen nicht gesperrten Gleisbereich eintraten. Bei diesem Vorfall erlitten fünf weitere Personen, die das Unglück beobachteten, Schockzustände, blieben jedoch körperlich unverletzt. Die Ermittlungen haben sich über einen Zeitraum von circa 19 Monaten hingezogen, wie spiegel.de berichtete.
Parallel dazu wird auch ein weiteres Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen untersucht, bei dem ebenfalls Mitarbeiter des Bahnunternehmens unter Verdacht stehen. Diese Vorfälle werfen ernsthafte Fragen zur Sicherheit und den Verantwortlichkeiten innerhalb der Bahnindustrie auf.