
Ein Pferdehalter aus Monschau sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, nachdem er verurteilt wurde, seine Tiere mit verschiedenen Werkzeugen, einschließlich einem Hammer, verprügelt zu haben. Die ursprüngliche Verhandlung fand am 13. Februar 2023 am Amtsgericht Monschau statt, wo das Gericht seine Schuld anerkannte und ihm eine Geldstrafe von 4.500 Euro, was 90 Tagessätzen entspricht, auferlegte. Der Prozess wird nun am 27. November 2024 vor dem Aachener Landgericht neu aufgerollt, da ein Prozessbeteiligter krankheitsbedingt nicht erscheinen konnte, wie t-online.de berichtete. Der Angeklagte, Horst S., hält bereits mehrere Vorstrafen, darunter eine wegen Körperverletzung aus dem Jahr 2021, und wurde mehrfach wegen Verdachts der Tiermisshandlung vom Veterinäramt überprüft.
Rechtsfragen zur Tierhaltung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Haustierhaltung sind umfassend und komplex. So regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Haftung von Tierhaltern in den Paragrafen 823 bis 853. Nach § 833 BGB haften Tierhalter für durch ihre Tiere verursachte Schäden, was sie besonders in heiklen Situationen, wie im Fall von Horst S., in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann. Viele Pferdehalter sind sich der Risiken bewusst, die mit der Haltung ihrer Tiere verbunden sind. Laut anwalt.de gibt es unterschiedliche Haftungstypen: vertraglich und deliktisch, wobei die deliktische Haftung für viele Halter von besonderer Bedeutung ist.
Im Fokus steht dabei die Frage, ob das Tier ordnungsgemäß gehalten und gepflegt wurde, insbesondere bei Vorfällen, die für Aufsehen sorgen. PETA hat sich bereits für ein lebenslanges Tierhalteverbot für Horst S. ausgesprochen und fordert zudem eine Regelung, die den Einsatz von Pferden bei Karnevalsveranstaltungen verbietet. Der Fall hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Relevanz und wirft ein Licht auf die Verantwortung von Tierhaltern in Deutschland und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sie schützen sollen.