Kirchlinteln

Grundsteuerreform in Kirchlinteln: So bleibt’s für Eigentümer fair!

Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sorgt für Aufregung in der Gemeinde Kirchlinteln. Wie der Weser-Kurier berichtet, müssen die Hebesätze für die Grundsteuern A (agrarisch) und B (baulich) angepasst werden, um den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Ein zentraler Aspekt dieser Reform ist, dass die Kommunen kein zusätzliches Geld einnehmen dürfen, was in der Fachsprache als „aufkommensneutral“ bezeichnet wird. Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen in Kirchlinteln sollen bei der Neubewertung nicht zusätzlich belastet werden, was auf den Protest der Landwirte zu Beginn des Jahres zurückzuführen ist.

Änderungen der Hebesätze

Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz auf 377 Prozentpunkte gesenkt, während die Grundsteuer B einen Hebesatz von 305 Prozentpunkten erhält. Im Vergleich dazu lagen die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer A bei 450 und für die Grundsteuer B bei 460 Prozentpunkten. Bürgermeister Arne Jacobs betont, dass diese Maßnahmen die gerechte Erhebung der Grundsteuer gewährleisten sollen. Viele Grundstücke, die bisher der Landwirtschaft zugeordnet waren, werden künftig dem Grundvermögen zugerechnet und unterliegen somit der Grundsteuer B. Diese Umstellung könnte für einige Eigentümer eine höhere Steuerlast bedeuten, was jedoch durch die Senkung der Hebesätze bei der Grundsteuer A ausgeglichen werden soll.

Der Hebesatz – Ein individuelles Werkzeug

Unabhängig davon hat jede Kommune die Freiheit, ihren Hebesatz jährlich anzupassen, um die Grundsteuerbelastung stabil zu halten, insbesondere ab 2025. In diesem Zusammenhang erklärt grundsteuer.de, dass die Festlegung des Hebesatzes essenziell für die endgültige Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer ist. Das neue System sieht auch die Einführung von Grundsteuer C für baureife Grundstücke vor, deren Höhe erheblich über den bisherigen Sätzen liegen könnte, um das Bauwesen in Städten und Gemeinden anzukurbeln und den Wohnungsmangel zu bekämpfen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Hebesätze sind im Gange, und die genauen Abstimmungen werden am 19. Dezember 2024 im Rat der Gemeinde Kirchlinteln final beschlossen.

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