Am 23. Februar 2025 findet die vorzeitige Neuwahl des Bundestags in Mecklenburg-Vorpommern statt. Angesichts dieser bevorstehenden Wahl werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt und an die wahlberechtigten Bürger verschickt. Wie n-tv berichtet, sollten alle wahlberechtigten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in Deutschland leben, bis zum 2. Februar 2025 eine entsprechende Benachrichtigung erhalten. Die Landeswahlleitung in Mecklenburg-Vorpommern rechnet mit rund 1,3 Millionen Stimmberechtigten.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten beginnt Ende dieser Woche in mehreren Städten, darunter Schwerin, Wismar, Greifswald und Stralsund. In Rostock wird die Zustellung am 21. Januar 2025 starten, während Neubrandenburg zwischen dem 29. Januar und dem 1. Februar mit dem Versand der Karten plant. Diese Benachrichtigungskarten sind wichtig, da sie nicht nur Informationen über das zugeordnete Wahllokal geben, sondern auch die Beantragung von Briefwahl ermöglichen.
Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung deutet darauf hin, dass diese Eintragung erfolgt ist. Trotzdem ist es wichtig, einen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen, da die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend im Wahllokal vorgelegt werden muss. Wer bis zum 2. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, wird empfohlen, sich an die zuständige Gemeinde zu wenden, um Einblick in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Die Bundeswahlleiterin erklärt, dass fehlende Benachrichtigungsgärten auch darauf hinweisen könnten, dass man eventuell nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen enden am 20. Januar 2025, danach müssen die Vorschläge bestätigt und die Stimmzettel gedruckt werden. Die Briefwahlunterlagen sollen Anfang Februar verschickt werden und die Bürger haben etwa zwei Wochen Zeit, um ihre Stimmen abzugeben. Stimmzettel, die per Brief eingereicht werden, müssen bis zum Wahltag um 18:00 Uhr eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden, wobei spätere Einsendungen keine Gültigkeit haben. Die Stadt Hildesheim weist darauf hin, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen ab Ende der 3. Kalenderwoche 2025 erfolgt.
Der Wahltag selbst ist für den 23. Februar 2025 angesetzt, an dem die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die seit mindestens dem 23. November 2024 in Deutschland wohnen. Für Deutsche im Ausland gelten besondere Bedingungen zur Wahlberechtigung, und ein Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis ist erforderlich.
Um sicherzustellen, dass alle Stimmberechtigten rechtzeitig informiert werden, ist es wichtig, die Fristen zur Beantragung von Wahlunterlagen und zur Einsicht in das Wählerverzeichnis einzuhalten. Die Anmeldetermine sind entscheidend für die rechtzeitige Teilnahme an der Wahl und stellen sicher, dass die Bürger ihre Stimme abgeben können.