
In Deutschland ist das Streikrecht ein fundamentaler Bestandteil der Arbeitsbeziehungen und bildet die rechtliche Grundlage für gewerkschaftliche Aktionen zur Wahrung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Gemäß bpb.de ist das Streikrecht in Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ermöglicht es Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Vereinigungen zu bilden, um die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu verteidigen.
Streiks sind dabei keine isolierten Ereignisse, sondern stellen ein zentrales Mittel dar, um Forderungen durchzusetzen, auch wenn sie im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt werden. Laut verdi.de umfasst das Streikrecht auch rechtliche Vorgaben, die durch die Koalitionsfreiheit definiert sind. Beispielsweise müssen Streiks bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um verfassungsrechtlich geschützt zu sein, wie die kollektive Maßnahme und die Absicht, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.
Rechtslage und Einschränkungen
Obwohl das Streikrecht weitreichend anerkannt ist, gelten auch Grenzen. So dürfen Beamte, Soldaten und Richter nicht streiken, da ihre Positionen besondere Anforderungen an die Dienstpflichten und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stellen. Zudem sind wilde Streiks, die nicht durch Gewerkschaften organisiert werden, rechtlich nicht geschützt. Auch politische Streiks fallen nicht unter den Schutz des Grundgesetzes.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Streiks ergeben sich aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat bisher keine spezifischen Regelungen für kollektive Arbeitskonflikte geschaffen, was bedeutet, dass der Spielraum für tarifliche Auseinandersetzungen überwiegend durch die Rechtsprechung vorgegeben ist. In diesem Kontext ist es wichtig zu betonen, dass der Staat eine Neutralitätsverpflichtung in Tarifangelegenheiten hat, die sicherstellt, dass Tarifvertragsparteien auf Augenhöhe agieren können.
Seminare zur tarif- und gesellschaftspolitischen Arbeit
Um das Wissen über das Streikrecht und die Durchführung von Streiks zu vertiefen, werden auf verdi.de verschiedene Seminare angeboten. Diese Veranstaltungen sind darauf ausgerichtet, Mitgliedern von Gewerkschaften die geltenden Rechte sowie die Pflichten während eines Streiks näherzubringen. Die Termine für die nächsten Seminare sind:
- 15. bis 17. September 2025, Wismar (Gägelow)
- 22. bis 24. September 2025, Travemünde
- 08. bis 10. Oktober 2025, Wismar (Gägelow)
- 13. bis 15. Oktober 2025, Rostock
- 22. bis 24. Oktober 2025, Travemünde
- 12. bis 14. November 2025, Bad Segeberg
- 17. bis 19. November 2025, Undeloh
- 19. bis 21. Januar 2026, Undeloh (Anmeldung ab Sommer online)
- 09. bis 11. Februar 2026, Undeloh (Anmeldung ab Sommer online)
Diese Seminare bieten eine wertvolle Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und Strategien in der tariflichen und gesellschaftspolitischen Arbeit zu informieren und sich auf bevorstehende Arbeitskämpfe vorzubereiten.