Im Fall um den ehemaligen Kanzlerkandidaten der Kleinpartei «Die Basis», Reiner Fuellmich, hat die Staatsanwaltschaft gegen seine Hauptverteidigerin ein Bußgeld von 4.400 Euro verhängt. Die Vorwürfe lauten, dass sie während ihrer Verteidigungsgespräche mit Fuellmich heimlich Aufnahmen gemacht und diese anschließend online, unter anderem auf YouTube, veröffentlicht hat. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, da Verteidiger in Deutschland nicht berechtigt sind, Nachrichten von inhaftierten Mandanten entgegenzunehmen und zu verbreiten, es sei denn, sie dienen direkt der Verteidigung, wie das Oberlandesgericht Dresden entschied, berichtet die FAZ.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat die Schritte gegen die Anwältin unternommen, da sie zwischen März und Juli insgesamt elf Verstöße begangen haben soll. Der Bußgeldbescheid gilt als rechtskräftig, da sie keinen Einspruch eingelegt hat. Fuellmich selbst wird vorgeworfen, in zwei Fällen insgesamt 700.000 Euro an Spendengeldern von der «Stiftung Corona-Ausschuss» veruntreut zu haben und sich zudem unrechtmäßig 15.000 Euro an Corona-Soforthilfe erschlichen zu haben, was in einem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Göttingen behandelt wird, wie NDR berichtet.
Der Prozess zieht sich bereits seit Januar hin, wobei zuletzt einige Verhandlungstermine abgesagt wurden und Verteidiger häufig zu spät erschienen sind. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile 3 Jahre und 9 Monate Haft für Fuellmich gefordert. Zudem wurden 16 weitere Untreue-Vorwürfe in diesem Verfahren zugelassen, die das Gesamtrisiko für Fuellmich auf über eine Million Euro ansteigen lassen könnten.