
Die Entscheidung ist gefallen: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die Landtagswahl 2022 nicht wiederholt werden muss. Nach intensiven Verhandlungen und einer Vielzahl von Anfechtungen, die unter anderem von zwei FDP-Mitgliedern ergriffen wurden, wies das Gericht die Vorwürfe zurück, die AfD hätte durch eine sogenannte „Kriegskasse“ ihrer Mitglieder unrechtmäßig Einfluss auf die Kandidatenaufstellung genommen.
Vorwürfe nicht ausreichend belegt
Die anfänglichen Zweifel an der Gültigkeit der Wahl basierten auf ernsthaften Vorwürfen des ehemaligen AfD-Abgeordneten Christopher Emden. Er hatte behauptet, dass Geldzahlungen an Delegierte auf der Landesliste der AfD geleistet wurden, um diese zu manipulieren. Der Staatsgerichtshof stellte jedoch fest, dass es an eindeutigen Beweisen fehle und bezeichnete die Vorwürfe als “vage” und nicht belegbar. Die Verwendung von Geldern auf Schleddes Privatkonto für Parteizwecke könnte zwar gegen das Parteigesetz verstoßen, aber sie beeinflusste nicht die Wahl selbst, wie die Richter urteilten.
Ebenfalls verwiesen die Richter darauf, dass die Anforderungen für eine Wiederholung der Wahl erheblich höher sind und nur bei gravierenden Fehlern vorliegen. Zeitgleich wird in einer weiteren Prüfung das Anliegen des ehemaligen Gemeindedirektors Hermann Gerdes behandelt, der mögliche Ungleichheiten bei den Wahlkreisgrenzen bemängelt: Eine Überprüfung hat ergeben, dass in bestimmten Wahlkreisen mehr Wähler lebten, was zu einer Ungleichbehandlung führen könnte. Jedoch wird nicht erwartet, dass dies ebenfalls zu einer Wiederholung der Wahl führt.
Diese rechtlichen Auseinandersetzungen um die Wahl der AfD, die 18 Sitze im Parlament errang, zeigen die Fragilität im politischen Betrieb und die Streitereien um interne Machtstrukturen der Parteien. Der Staatsgerichtshof wird am 9. Dezember eine abschließende Entscheidung zu weiteren Einsprüchen treffen, die sich zudem längere Zeit mit den Fragen des Wahlkreiszuschnitts beschäftigt haben, die von den betroffenen Bürgern als unfair erlebt werden.
Wie die FAZ berichtete, bleibt die Situation spannend, während die Diskussion über die Integrität der Wahlverfahren in Niedersachsen weiterhin im Raum steht. Auch bei LTO verfolgt man die Entwicklungen aufmerksam und wartet auf die finale Entscheidung des Staatsgerichtshofs.