
In Stralsund sorgt die Überbleibsel alter Wahlplakate für Unmut unter den Anwohnern. Eine Leserin hat sich darüber beschwert, dass die Plakate seit der Bundestagswahl vor fast drei Wochen an öffentlichen Plätzen insbesondere in Knieper West hängen. Dies wirft die Frage auf, wie lange diese Wahlplakate dort noch verweilen dürfen und welche Regelungen dabei greifen.
Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Wahlplakate spätestens zwei Wochen nach einer Wahl entfernt werden müssen. Die Stadtverwaltung von Stralsund erklärt, dass sie in diesem Fall die berechtigte Beschwerde der Leserin ernst nimmt. Die Stadt kann die Parteien auffordern, die Plakate unverzüglich abzunehmen, und sollte dies nicht erfolgen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Regelungen zur Plakatierung
Die Stadt Stralsund führt keine gezielten Kontrollen zur Entfernung der Wahlplakate durch. Vielmehr reagiert sie auf Hinweise aus der Bevölkerung, die über den Mängelmelder online Mängel melden können. In der Regel werden diese Meldungen schnell bearbeitet, und die Verantwortlichen entfernen die Plakate zeitnah. Wenn die Parteien ihre Plakate nicht abholen, werden diese übrigens vernichtet.
Die nächsten Landratswahlen in Vorpommern-Rügen stehen bereits am 11. Mai 2024 an. Die Plakatierung für diese Wahlen darf ab dem 30. März 2024 beginnen, was bedeutet, dass die Stadtverwaltung rechtzeitig darauf achten muss, dass alte Plakate entfernt werden, um Platz für die neuen zu schaffen.
Fragen zur Wahlplakatierung in Deutschland
Die Situation in Stralsund ist nicht einzigartig, sondern Teil eines größeren Rahmens von Regelungen zur Wahlanzeige in Deutschland. Wahlplakate müssen sowohl Sicherheits- als auch Fairnessvorgaben erfüllen. In jedem Bundesland gelten jedoch unterschiedliche Regelungen. Basilisk zufolge ist die Genehmigung der Wahlwerbung den Kommunen überlassen, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nicht einheitlich geregelt. So darf zum Beispiel in Cuxhaven die AfD Wahlplakate während des Bundestagswahlkampfs abnehmen, da dies gegen die Chancengleichheit verstoße.
Nach den Bedürfnissen der jeweiligen Kommune variieren die Vorschriften erheblich. Während in Berlin die Plakatierung frühestens sieben Wochen vor der Wahl erlaubt ist und große Mindestabstände zu Verkehrszeichen eingehalten werden müssen, sind es in anderen Städten wie Bremen zwei Monate. Die Abstände für die Plakate sind klar definiert: Großplakate müssen mindestens drei Meter und kleinere Plakate einen Abstand von 1,5 Metern zum Fahrbahnrand einhalten.
Nach dem Wahltermin müssen auch hier die Plakate innerhalb bestimmter Fristen entfernt werden. Die Stadt Stralsund zeigt sich bereit, den Anwohnern entgegenzukommen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine saubere und ordentliche Stadt sicherzustellen. Erwartungen und Vorschriften existieren, um die Chancengleichheit bei Wahlen zu fördern und die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.