
Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die rechtlichen Auseinandersetzungen um sie weitergehen. In dem jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle wurde festgestellt, dass zwar kein dringender Tatverdacht bezüglich eines versuchten Mordes besteht, Klette jedoch als verdächtig gilt, an insgesamt acht Raubüberfällen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beteiligt gewesen zu sein, wie der Weser-Kurier berichtet. Auch beim Überfall auf einen Geldtransporter im niedersächsischen Stuhr, wo ein mutmaßlicher Mordversuch im Raum steht, wird Klette verdächtigt, jedoch ist der dringende Tatverdacht für diesen speziellen Vorwurf nicht gegeben.
Im Juni 2015 kam es zu einem spektakulären Überfall, bei dem mehrere Täter, darunter der mutmaßliche RAF-Mann Burkhard Garweg, versuchten, etwa eine Million Euro aus einem Geldtransporter zu erbeuten. Der Überfall scheiterte, als die Wachschützer durch einen internen Mechanismus im Transporter geschützt waren. Die Anklage gegen Klette schließt auch mehrere andere Raubüberfälle ein, an denen sie zwischen 1999 und 2016 beteiligt gewesen sein soll. So drohte sie bei Überfällen unter anderem mit einer Panzerfaustattrappe, wie der Zeit berichtet. Der Prozess gegen die 66-Jährige wird voraussichtlich am 21. Februar 2025 beginnen, und es bleibt abzuwarten, wie die Hauptverhandlung die Vorwürfe klären wird.
Die Richter wiesen den Vorwurf des versuchten Mordes zwar zurück, bestätigten jedoch, dass es „dringende Gründe“ gebe, die darauf hindeuteten, dass Klette mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Die rechtlichen Klärungen bezüglich der genauen Absichten der Angeklagten sind entscheidend und müssen in der Hauptverhandlung weiter untersucht werden. Das OLG Celle sieht hier viel Klärungsbedarf, weshalb die gerichtlichen Verfahren weiter andauern.