
Die Wohnungssuche gestaltet sich für viele Interessierte oft als herausfordernd. Die Anforderungen der Vermieter steigen, während gleichzeitig die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz klar definieren, welche Informationen erhoben werden dürfen. Vermieter verlangen verschiedene Nachweise, um die Zuverlässigkeit ihrer potenziellen Mieter zu überprüfen. Boris Mattes, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, erläutert, dass insbesondere in der frühen Phase des Bewerbungsprozesses keine Kontoauszüge verlangt werden dürfen, da zunächst unklar ist, ob der Bewerber in die engere Auswahl kommt. Allgemeine Kontaktinformationen dürfen jedoch abgefragt werden, um einen ersten Kontakt herstellen zu können.
Nach einem ersten Gespräch kann es für Vermieter jedoch notwendig werden, weiterführende Nachweise anzufordern. Dazu zählen nicht nur die Schufa-Auskunft und Einkommensnachweise, sondern auch eine Bestätigung des Vormieters. Bewerber sollten hierbei auf ihr Bauchgefühl hören, denn es ist ratsam, vorsichtig zu sein, insbesondere bei Angeboten, die zu gut erscheinen. Zudem sollten keine Vorauszahlungen gefordert werden und eine persönliche Wohnungsbesichtigung sollte immer möglich sein.
Datenschutz und Mieterrechte
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt strenge Regeln fest, die Vermieter beachten müssen. So dürfen keine sensiblen und intimen Informationen erhoben werden. Für den Abschluss eines Mietvertrags benötigen Vermieter lediglich die Angaben, die zur Beurteilung der kreditwürdigen Situation des Mieters erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Einkommensnachweise und die Anzahl der einziehenden Personen. Informationen über Religion, ethnische Herkunft oder politische Ausrichtung sind nicht relevant und müssen nicht preisgegeben werden.
Hinsichtlich der Datenverarbeitung müssen Vermieter die Mieter über die Art der erhobenen Daten, deren Verwendung und über ihre Rechte informieren. Diese Informationen sollten klar und verständlich in einer Datenschutzerklärung festgehalten werden. Außerdem sind Vermieter dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu löschen, es sei denn, es besteht eine Einigung über eine zukünftige Kontaktaufnahme.
Chancen für Bewerber
Für viele kann ein zurückhaltendes Auftreten während der Wohnungsbesichtigung zu geringeren Chancen führen. Dabei kann ein selbstbewusstes persönliches Auftreten oft überzeugen. Vermieter suchen nach verlässlichen Mietern, die pünktlich zahlen und keine Probleme verursachen. Es ist empfehlenswert, Bewerbungsunterlagen, darunter die Mieterselbstauskunft, direkt im Maklerbüro abzugeben. Dadurch wird auch das Risiko bzgl. der Datensicherheit verringert.
Insgesamt fordert die Kombination aus wachsenden Anforderungen seitens der Vermieter und den strengen Rahmenbedingungen der DSGVO sowohl Mieter als auch Vermieter heraus, sensibel mit den personenbezogenen Daten umzugehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Vermieter als auch Mieter gut beraten sind, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu verstehen und zu beachten, um ein reibungsloses Mietverhältnis sicherzustellen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen für Vermieter sind auf Schwäbische.de sowie zu Datenschutz fragestellungen auf dg-datenschutz.de nachzulesen. Auch ImmobilienScout24 bietet umfassende Informationen zu den benötigten Einkommensnachweisen bei Mietverhältnissen.