
Taleb al-Abdulmohsen, der 2006 mit einem Stipendium nach Deutschland kam, steht im Mittelpunkt eines bedeutsamen Falles von Anerkennung ausländischer medizinischer Abschlüsse. Er behauptete, in Saudi-Arabien vier Jahre als Psychiater gearbeitet zu haben. Jetzt will er sich in Deutschland zum Facharzt ausbilden lassen. Dieses Vorhaben ist jedoch durch die deutschen Regelungen zur Anerkennung von ausländischen medizinischen Qualifikationen und der damit verbundenen ärztlichen Approbation kompliziert.
Laut den deutschen Prüfungsordnungen dürfen Ärzte aus dem Ausland mit der Facharztausbildung nur beginnen, wenn sie über die erforderliche ärztliche Approbation oder zumindest gleichwertige Qualifikationen verfügen. Al-Abdulmohsen verfügt jedoch nicht über eine solche Approbation. Die Psychiatrie als Fachgebiet war in Saudi-Arabien zum Zeitpunkt seiner Ausbildung noch relativ jung, und Psychotherapie im westlichen Verständnis wird dort bis heute abgelehnt. Vor dem Hintergrund dieser Informationen stellt sich die Frage, wie es Al-Abdulmohsen gelungen ist, einen Fuß in die deutschen Behörden zu setzen, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, wo er offensichtlich erfolgreich agierte.
Der Ärztemangel in Deutschland
Angesichts des aktuellen Ärztemangels in Deutschland haben viele ausländische Ärztinnen und Ärzte gute Chancen auf eine Anstellung. Im Jahr 2019 stellten 6.525 ausländische Ärzte einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation. Häufige Herkunftsländer sind Syrien, Rumänien und Ungarn. Das Anerkennungsverfahren variiert jedoch erheblich abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Ärzte aus EU-Staaten, dem EWR und der Schweiz profitieren von einem einfacheren Verfahren, während Ärzte aus Drittstaaten individuelle Gleichwertigkeitsprüfungen durchlaufen müssen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Anerkennung ist die Sprache. Um die Approbation zu erhalten, sind gute Deutschkenntnisse erforderlich – ein C1-Niveau für die Fachsprachprüfung und B2 für allgemeine Sprachkenntnisse. Während der Nachweis der Sprachkenntnisse nicht sofort erforderlich ist, muss er im Verlauf des Verfahrens erbracht werden. Zudem wird die gesundheitliche und persönliche Eignung der Antragsteller überprüft.
Prozesse und Regelungen
Die Approbation kann seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden. Wichtige Instanzen für die Prüfung der Anträge sind die zuständigen Approbationsbehörden in den Bundesländern. Diese Behörden sind dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Weiterbildungszeit und die Facharztdiplome aus dem Ausland den deutschen Anforderungen entsprechen.
Für Al-Abdulmohsen könnte die Situation problematisch werden, da er die grundlegenden Bedingungen für die Facharztweiterbildung in Deutschland nicht erfüllt. Für die Einhaltung der Standards ist es entscheidend, dass die Ärzte aus Drittstaaten deren Ausbildungsinhalte mit den Vorschriften der deutschen Weiterbildungsordnung vergleichen können, was in seinem Fall unbekannt ist. Auch wenn das Anerkennungsverfahren sehr langwierig sein kann, sind die Chancen, eine Approbation zu erhalten, auch für ausländische Mediziner gut, sofern alle formalen Anforderungen erfüllt sind.