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Streit um Kurabgaben: Heringsdorf verspricht Milliardensumme!

In einem rechtlich komplexen Streit zwischen der Gemeinde Heringsdorf und den Betreibern von Kur- und Reha-Kliniken stehen rund 1,6 Millionen Euro an offenen Kurabgaben im Raum. Diese Abgaben müssen gemäß dem Kommunalabgabengesetz von den Quartiergebern der „Ortsfremden“ eingezogen und an die Gemeinde abgeführt werden. Das Administrative Gericht Greifswald sowie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sind bereits mit mehreren Verfahren zu diesem Thema beschäftigt, da die Heringsdorfer Kurabgabensatzung von 2021 im vergangenen Jahr für unwirksam erklärt wurde, was zu zahlreichen rechtlichen Konsequenzen führt.

Im Zentrum des Konflikts steht Dietmar Enderlein, Geschäftsführer von Medigreif, der gegen die Gemeinde klagte. Medigreif unterhält drei Reha-Einrichtungen in Heringsdorf und sieht sich nun mit den vollstreckbaren Forderungen konfrontiert, die seit 2022 aufgelaufen sind. Laut der Rechtsanwältin Dr. Maren Wittzack, die die Gemeinde vertritt, hatte die Einbeziehung der Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) keine gesetzliche Grundlage. Diese Regelung trat erst Mitte 2021 in Kraft, was die rechtlichen Rahmenbedingungen zusätzlich verkompliziert.

Rechtslage und Urteile

Das Oberverwaltungsgericht hat in mehreren Eilentscheidungen die Wirksamkeit der Satzungen ab 2022 bestätigt, was der Kommune Rechtsklarheit verschafft. Die Klinikbetreiber sind verpflichtet, die Kurabgaben über Pauschalen der Reha-Kostenträger oder direkt von den Patienten einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten. Ab sofort sind die entsprechenden Bescheide sofort vollziehbar, und die Anträge der Klinikbetreiber auf Aussetzung der Vollziehung wurden abgelehnt. In Anbetracht der rückwirkenden Anpassung der Kurabgabensatzung in der Gemeinderatssitzung ergibt sich eine rechtliche Handhabung, die für alle Gäste der Gemeinde gilt.

Wichtig zu beachten ist, dass lediglich Ausnahmen von der Kurabgabe gelten, wenn diese ärztlich angeordnet sind. Die offene Forderung aus Kurtaxen beläuft sich auf beachtliche 1,6 Millionen Euro, während die besagten Bescheide aus den Jahren 2012 als rechtswidrig erachtet wurden, da sie gegen höherrangiges Recht verstoßen haben. Dies zeigt, wie verwickelt die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kurabgaben in der Vergangenheit waren.

Auswirkungen auf die Gemeinde

Die Erhebung von Kurabgaben wird von den Gemeinden durchgeführt, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind. Diese Abgaben dienen nicht nur der Deckung spezieller Kosten für Einrichtungen und Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus, sondern auch der Verbesserung des allgemeinen Angebots für ortsfremde Gäste. Der Nutzen dieser Abgaben zeigt sich in umfassenden Angeboten, darunter auch der kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Gäste, was die Attraktivität der Region erhöht.

Zusammenfassend verdeutlichen die laufenden Verfahren und die entsprechenden Urteile die anhaltenden Herausforderungen und rechtlichen Fragen in Bezug auf die Kurabgaben in Heringsdorf. Die nächste Zeit wird entscheidend sein, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde in einem zunehmend umkämpften touristischen Umfeld zu sichern. Dies ist nicht nur für die Gemeinde von Bedeutung, sondern auch für die Betreiber der Kliniken, die auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen operieren müssen.

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