Die Stadt Greifswald steht vor einer bedeutenden Neuregelung der Grundsteuer, die ab dem 10. Januar 2025 in Kraft tritt. Mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide erhalten Immobilienbesitzer in der Stadt Informationen über mögliche finanzielle Veränderungen, die sich aus der Reform ergeben. Während einige von ihnen mit höheren Steuerbelastungen rechnen müssen, profitieren andere von Einsparungen. Stadtsprecherin Andrea Reimann weist darauf hin, dass die Steuerlast unterschiedlich verteilt sein wird: Inhaber von Geschäftsgrundstücken zahlen tendenziell weniger Steuern, während Eigentümer von Wohngrundstücken mit höheren Abgaben rechnen müssen.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Situation: Die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus könnte von 216 Euro auf 429 Euro im Jahr steigen. Insbesondere die Hebesätze, die von der Bürgerschaft festgelegt wurden, stehen im Mittelpunkt der Diskussion. Diese liegen bei 214 Prozent für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und 417 Prozent für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). In Greifswald sind insgesamt 13.345 Grundstücke von der Grundsteuer B betroffen.
Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer
Hintergrund dieser Neuregelung ist die umfassende Reform der Grundsteuer, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurückgeht. Dieses entschied, dass die bisherige Berechnungsmethode ungerecht sei. Daher wurden alle Grundstücke bis zum 1. Januar 2022 neu bewertet. Die Reform tritt nun in die nächste Phase ein, indem die Gemeinden ab 2025 endgültige Hebesätze für die Grundsteuer festlegen können. Der gesamte Reformprozess wird begleitet von einem Gesetzespaket, das am 18. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag angenommen wurde, um die notwendigen Änderungen im Grundgesetz vorzunehmen, darunter Artikel 72, 105 und 125b. Dieses Paket erhielt eine überwältigende Mehrheit, was den politischen Willen zur Umsetzung der Reform unterstreicht. Auf der einen Seite stehen Befürworter wie CDU/CSU, SPD und die Grünen, auf der anderen Seite kritisch gegenüber: die AfD und die FDP.
Der neue Grundsteuerbescheid wird auf dem Grundsteuerwert und einem Steuermessbetrag basieren, wobei die Hebesätze von den Kommunen festgelegt werden. Damit wird erstmals auch auf Erträge wie Mieteinnahmen bei der Berechnung der Steuer Gehör gefunden, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Diese Veränderungen senken die Steuermesszahlen signifikant und verlangen von den Gemeinden eine Anpassung ihrer Steuergesetzgebung im Sinne der neuen Vorschriften. Der finanzielle Gesamteindruck für die Stadt Greifswald bleibt allerdings auf dem Niveau des Vorjahres, mit Einnahmen von 5,4 Millionen Euro.
Widersprüche und Ausblick
Für betroffene Immobilienbesitzer ist es wichtig zu wissen, dass sie bereits einen Grundsteuerwert und einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben. Widersprüche gegen diese Festsetzungen müssen an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die Reform sieht zudem vor, dass Änderungen am Grundbesitz bis zum 31. Januar des Folgejahres angezeigt werden müssen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Grundsteuerreform sowohl für die Kommunen als auch für die Immobilienbesitzer einschneidende Konsequenzen hat. Während die Stadt Greifswald zum Jahreswechsel 2025 die neuen Bescheide verschickt, könnten diese Reformen das zukünftige finanzielle Gefüge der deutschen Kommunen stark beeinflussen. Dank der finanzielle Mittel aus der Grundsteuer fließen jährlich über 15 Milliarden Euro an die Städte und Gemeinden, die für wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Schulen oder Kitas verwendet werden.
Für weitere Informationen zur Grundsteuer und den spezifischen Regelungen können Interessierte die offiziellen Seiten des Bundesfinanzministeriums und des Deutschen Bundestages konsultieren.