
Das Verwaltungsgericht Greifswald sucht derzeit ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus der Region Mecklenburgische Seenplatte. Diese Informationen wurden am 3. März 2025 bekannt gegeben, was auch das Datum für die Bewerbungsfrist markiert: Interessierte müssen sich bis zum 3. April 2025 bewerben. Die ehrenamtlichen Richter spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Gerichtsbarkeit und tragen aktiv zur Umsetzung des Demokratieprinzips bei, indem sie Erfahrungen und Kenntnisse aus ihrem sozialen und beruflichen Umfeld in die Verhandlungen einbringen. Dies berichtet NDR.
Die Voraussetzungen für Bewerber sind klar definiert: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, deutsche Staatsbürger und im Standort des Gerichts beheimatet sein. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten sowie Rechtsanwälte und Notare. Die Auswahl der ehrenamtlichen Richter erfolgt durch den Kreistag. Ihre Amtszeit wird voraussichtlich im Jahr 2025 beginnen und bis 2030 dauern.
Die Rolle der ehrenamtlichen Richter
Ehrenamtliche Richter arbeiten nicht nur am Verwaltungsgericht Greifswald, sondern auch an weiteren Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern, includierend dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Ihre Funktion ist besonders wichtig, da sie nicht nur aus rechtlichem sondern auch aus praktischem Wissen schöpfen und somit zu einer vielseitigen Betrachtungsweise der Fälle beitragen. An den Verwaltungsgerichten bestehen die Kammern aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Relevant ist, dass ehrenamtliche Richter kein Mitspracherecht bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung oder bei Einzelrichterverfahren haben. Ihre Arbeit im Rahmen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung ist jedoch gleichwertig zu der der Berufsrichter. Nach den Vorgaben ist eine Ernennung an das Fehlen von Vorstrafen und Vermögensverfall gebunden, und besondere Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Bewerbungsmodalitäten und Entschädigung
Bewerbungen zur Übernahme des ehrenamtlichen Richteramts sollen über einen Wahlausschuss erfolgen, der aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, einem Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauensleuten besteht. Eine Entschädigung erhalten ehrenamtliche Richter gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), welches verschiedene Aufwandsentschädigungen umfasst. Auch besondere Sachverhalte, wie Gebrechlichkeit oder Auslandstätigkeit, können dazu führen, dass man von der Übernahme des Amtes befreit wird.
Für weitere Informationen können Interessierte auf die Webseite des Landes Baden-Württemberg zugreifen, die zusätzliche Details zu den Aufgaben und Pflichten von ehrenamtlichen Richtern bietet: weitere Informationen.