Die Hansestadt Greifswald steht vor einer bedeutenden Neuerung: Ab dem Jahr 2025 planen mehrere Fraktionen der Bürgerschaft, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen, um die finanzielle Schieflage der Stadt zu beseitigen. Diese Maßnahme könnte für Betroffene, die mit Nebenwohnsitz in Greifswald gemeldet sind – und das sind etwa 4000 Menschen – jährlich zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in Höhe von mehreren Tausend Euro führen. Wie die Ostsee-Zeitung berichtete, zielt die Steuer darauf ab, jährlich rund eine Million Euro für die Stadtkasse zu generieren und könnte somit zur Bekämpfung des zweistelligen Millionen-Defizits im Etat der Jahre 2025/26 beitragen.
Details zur Steuer und mögliche Ausnahmen
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer in Greifswald wird zwischen 15 und 25 Prozent der Jahresnettokaltmiete festgelegt. Bei einer monatlichen Kaltmiete von 500 Euro wären somit jährliche Zahlungen von 900 bis 1500 Euro zu erwarten. Diese Vorschläge wurden von den Fraktionen SPD/Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der Alternative Liste/Tierschutzpartei initiiert. Zusätzlich wurde angeregt, Steuerbefreiungsmodelle für einkommensschwächere Bürger, wie Studierende und Azubis, zu erarbeiten. Wie greifswald.de erklärte, obliegt es den Kommunen, den genauen Steuersatz zu definieren und die örtliche Zweitwohnungssteuersatzung zu regeln.
Die Entscheidung über die Einführung der Steuer trifft das Stadtparlament am 25. November. Der Vorschlag kann auch das Ziel verfolgen, dass mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in Greifswald anmelden, was für die Stadt höhere Schlüsselzuweisungen vom Land zur Folge hätte. Dies wurde von SPD-Mann Andreas Kerath in der letzten Finanzausschusssitzung betont. Ein breites Interesse an dieser neuen Steuer zeigt sich ebenfalls in den Äußerungen von anderen politischen Vertretern während der Sitzung.