
Die Stadt Anklam steht vor einer entscheidenden Neuregelung der Grundsteuer, die für viele Grundstückseigentümer Konsequenzen nach sich ziehen wird. Im Februar 2025 wird die Kämmerei der Stadt die neuen Hebelsätze veröffentlichen. Laut Nordkurier sind bereits rund 83 Prozent der Informationen, die vom Finanzamt geliefert wurden, erfasst. Die neue Grundsteuer B wird voraussichtlich für die meisten Grundstücksbesitzer steigen, jedoch keine Verdopplung oder Erhöhung um mehr als 50 Prozent wird erwartet. Das bedeutet, dass die Stadt Anklam weiterhin jährlich etwa 1,7 Millionen Euro durch die Grundsteuer B erzielen wird, ohne dass sich die Gesamteinnahmen durch die neuen Hebesätze nennenswert verbessern oder verschlechtern.
Die Steuerlast verteilt sich auf rund 4.200 Steuerzahler, wobei sich die Anzahl der zu besteuernden Akten im Vergleich zu früher deutlich verringert hat. Bisher waren es rund 5.100 Akten, die sich auf 3.500 Grundbesitzer und 1.600 Besitzer von Gärten und Garagen verteilten. Garten- und Garagenbesitzer, die bislang Grundsteuer gezahlt haben, werden nun von diesen Zahlungen befreit, da seit dem 1. Januar 2025 keine Grundsteuerbescheide mehr zugestellt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückgebucht.
Änderungen bei der Grundsteuer A und Einführung der Grundsteuer C
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer A wird sich die Zahl der Steuerschuldner von 50 auf rund 100 erhöhen, was tendenziell zu sinkenden Zahlungen führen könnte. Diese Steuer betrifft ein Finanzaufkommen von insgesamt rund 50.000 Euro. Neu eingeführt werden könnte auch die Grundsteuer C, die für brachliegende Grundstücke erhoben werden könnte, die als Bauland ausgewiesen sind. Derzeit sieht die Stadt jedoch keinen Handlungsbedarf zur Erhebung dieser Steuer, was insbesondere die aktuelle Lage auf dem Bau- und Finanzierungsmarkt betrifft.
Die Reform der Grundsteuer auf Bundesebene, die durch das Gesetzespaket des Deutschen Bundestages vom 18. Oktober 2019 vorangetrieben wurde, hat grundlegende Änderungen zur Folge. Der Gesetzentwurf zur Reform, der mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde, sieht vor, dass die bisherige Bemessungsgrundlage, die vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde, durch Bodenrichtwerte ersetzt wird. Gemeinden können weiterhin die Höhe der Grundsteuer über örtliche Hebesätze bestimmen, was den Städten wie Anklam ermöglicht, flexibel auf lokale Gegebenheiten zu reagieren.
Umgang mit Grundsteuerwertbescheiden
In Bezug auf die steuerlichen Verpflichtungen müssen Eigentümer bis Ende Januar 2025 Grundsteuerwert-Erklärungen abgeben. Über die Abgabe von Erklärungen hinaus gibt es spezielle Fristen und Konsequenzen bei Versäumnissen, darunter Verspätungszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler können Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide kostenfrei beim Finanzamt eingelegt werden, wobei eine Begründung nachgereicht werden kann. Diese Reglungen sind besonders relevant, da bereits Klagen gegen die neuen Bescheide eingereicht wurden und das Thema Grundsteuer weiterhin kontrovers diskutiert wird.
Der BdSt sowie Vereine wie Haus & Grund stehen Eigentümern zur Seite, die gegen die Grundsteuerbewertungen rechtliche Schritte einleiten wollen. Dabei wurden bereits erste Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Die rechtlichen Herausforderungen zeigen, dass die Grundsteuerreform nicht nur in Anklam, sondern bundesweit im Fokus innerhalb der politischen und gesellschaftlichen Debatten steht.