
Im Ostseebad Boltenhagen und den umliegenden Gemeinden Klütz, Kalkhorst, Hohenkirchen und Zierow ist eine umfassende Erhöhung der Zweitwohnungssteuer (ZWSt) in Kraft getreten. Wie Ostsee-Zeitung berichtet, wurden etwa 2250 Berechnungen zur Version der neuen Steuer verschickt. Diese Erhöhung wird rückwirkend für vier Jahre gefordert, was sowohl die betroffenen Wohnungseigentümer als auch die Amtsverwaltung vor große Herausforderungen stellt.
Amtsvorsteherin Mandy Krüger gibt an, dass bereits fast 400 Beschwerden und Widersprüche gegen die neue Regelung eingegangen sind. Um diese Flut an Anfragen bewältigen zu können, könnte es notwendig werden, das Personal in der Amtsverwaltung aufzustocken.
Hintergrund und rechtliche Grundlagen
Die Einführung der ZWSt dient der Finanzierung der Infrastruktur, die auch Zweitwohnungsbesitzern zugutekommt. Schätzungen zufolge könnten die betroffenen Gemeinden durch diese Steuer über vier Millionen Euro einnehmen. Hintergrund der rückwirkenden Erhöhung ist ein Gerichtsurteil, das eine fehlerhafte Einführung der bisherigen Satzungen festgestellt hat. Laut zweitwohnsitzsteuer.de sind die bisherigen Satzungen vom Verwaltungsgericht Schwerin für unwirksam erklärt worden, was die rechtlichen Grundlagen der neuen Satzungen erschwert.
Die Erhebung von Zweitwohnungssteuern ist in Deutschland Ländersache, jede Gemeinde hat dabei einen gewissen Spielraum. Daher sind die Regelungen zur ZWSt unterschiedlich und es besteht Uneinigkeit unter Betroffenen, wie sie sich zur kommenden Bundestagswahl positionieren sollen. In Bayern etwa könnten andere Regelungen Anwendung finden, die durch die CSU-Alleinregierung beeinflusst werden.
Rechtsstreitigkeiten und Musterverfahren
Da die rechtliche Situation unklar ist, schlägt Gerhard Bley, ein betroffener Eigentümer, vor, die Widersprüche in Musterverfahren zu klären. Er berichtet, dass sich bereits mehr als 40 Betroffene bei ihm gemeldet haben, die Interesse an solchen Verfahren haben. Diese könnten den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und mehr Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen bringen.
Die Diskussion rund um die ZWSt wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer wurde beispielsweise festgestellt, dass die Höhe künftiger Steuern sich an den bisherigen Sätzen orientieren muss. Haufe weist zudem darauf hin, dass das Innehaben einer Zweitwohnung, die persönliche Lebensführung dient, besteuert wird; rein finanzielle oder vermögensrechtliche Aspekte sind nicht steuerpflichtig.
Die Erhöhung der ZWSt und die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten stellen insbesondere für die betroffenen Bürger und die Amtsverwaltung eine große Herausforderung dar. Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten sich daher über einen längeren Zeitraum hinziehen und die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Steuer bleibt abzuwarten.