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Schwerin führt Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger ein: Das sind die Folgen!

In Schwerin wird künftig Bürgergeld-Empfängern eine Arbeitspflicht auferlegt, nachdem der Stadtrat mit 24 zu 16 Stimmen für einen entsprechenden Antrag der CDU gestimmt hat. Diese Entscheidung verpflichtet Bezieher von Bürgergeld, Dienste in gemeinnützigen Einrichtungen wie Kitas, Vereinen und Schulen zu leisten. Das neue Modell orientiert sich an einem Beispiel aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen, wo Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet sind, die dort einen Mehraufwand von 80 Cent pro Stunde erhalten. In Thüringen hat jeder Vierte von ihnen bereits einen Vollzeit-Job.

Der ursprüngliche Antrag der CDU bezog sich zunächst nur auf Asylbewerber, wurde jedoch auf Bürgergeld-Empfänger ausgeweitet. Gert Rudolf, Fraktionschef der CDU, betont die Notwendigkeit einer Gegenleistung für staatliche Leistungen. Das Bürgergeld stellt eine Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Ende 2023 waren in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen auf Bürgergeld angewiesen. Trotz verschärfter Regelungen im März 2024 wurden die Strafen für Empfänger, die Job-Angebote verweigern, zuletzt reduziert. Der Oberbürgermeister von Schwerin, Rico Badenschier (SPD), stimmte gegen den Antrag, da er hohe Personal- und Kostenaufwände befürchtet. Die Löhne für die gemeinnützige Arbeit sollen einem Betrag von ein bis zwei Euro pro Stunde entsprechen und werden als nicht refinanzierbar angesehen. Bisher informiert das Bundesamt für Arbeit und Soziales, dass Bürgergeld-Empfänger für einen Zusatzjob mehr als einen Euro verdienen können, da die Mehraufwandsentschädigung zusätzlich zu den Grundsicherungsleistungen gezahlt wird.

Forderungen der CDU

Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, hat in einem Interview mit der Bild eine allgemeine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger gefordert. Er ist der Ansicht, dass jeder, der Bürgergeld bezieht und arbeitsfähig ist, auch arbeiten sollte und sieht in dem Schweriner Modell ein vorbildliches Beispiel. In dieser Stadt sind Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, Arbeitsstellen in Kitas, Vereinen oder Schulen anzunehmen, andernfalls drohen finanzielle Sanktionen.

Der CDU-Landrat Christian Herrgott fordert zudem bundesweite Sanktionsmöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger, die der Arbeit fernbleiben. Aktuell sehen die Sanktionsmöglichkeiten vor, dass das Bürgergeld um maximal 10% gekürzt werden kann. Herrgott plädiert jedoch für Kürzungen von mindestens 50%, wenn arbeitsfähige Bürger keine Jobs annehmen. Wie bereits erwähnt, gab es Ende 2023 rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland. In der Praxis sind die Strafen für die Verweigerer von Job-Angeboten gesunken, obwohl die Regeln im März 2024 verschärft wurden. Darüber hinaus plant die CDU, das Bürgergeld nach der Bundestagswahl 2025 abzuschaffen, da es als nicht anreizend für die Arbeitsaufnahme charakterisiert wird. Das Bürgergeld wurde Anfang 2023 von der Ampel-Koalition eingeführt und ersetzt das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Kritiker, darunter soziale Organisationen wie die Caritas, bemängeln diese Diskussion, da weniger als 1% der Bürgergeld-Empfänger als Totalverweigerer gelten.

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