In Mecklenburg-Vorpommern haben von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr dar, in dem 1.625 Personen eingebürgert wurden. Der Hauptgrund für den Anstieg ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat und es gut integrierten Personen ermöglicht, die Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren zu erwerben; unter bestimmten Voraussetzungen sogar nach drei Jahren. Ein wichtiges Merkmal des neuen Gesetzes ist, dass die Einbürgerung nun ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgen kann.
Innenminister Christian Pegel betont die positiven Effekte der Gesetzesänderung sowie die Bedeutung der Einbürgerung für die gesellschaftliche Teilhabe. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine Einbürgerung beträgt derzeit zwölf Monate, wobei die Einbürgerung besonders von Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland in Anspruch genommen wird. Bis November 2024 wurden 1.030 Syrer, 80 Ukrainer und 50 Afghanen eingebürgert. Pegel hebt weiter hervor, dass die Integration für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von großer Wichtigkeit ist.
Kritik an der Einbürgerungspraxis
Darüber hinaus haben Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Wenn die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht vorliegen, kann eine eigenständige Einbürgerung in Betracht kommen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem ein gültiges Ausweisdokument, Nachweise zum Personenstand sowie Nachweise über Einkommen und Kranken- und Alterssicherung. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung beinhalten mindestens acht Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, finanzielle Selbstständigkeit ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Für eine Einbürgerung sind Kosten in Höhe von 255 Euro pro Person erforderlich, zusätzlich können weitere Kosten für Personenstandsurkunden, Nachweise der staatsbürgerlichen und Sprachkenntnisse entstehen. Der Verfahrensablauf umfasst einen schriftlichen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, deren Ermittlungen die Mitwirkung der Antragsteller erfordern.
Weitere Informationen zur Einbürgerung von Ausländern sind auf der Webseite der Stadt Schwerin zu finden, wo die Einzelheiten über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf erläutert werden, wie schwerin.de berichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz zu einem Anstieg bei den Einbürgerungen geführt hat, während gleichzeitig auch kritische Stimmen laut werden. Die Debatte über die Einbürgerung wird weitergehen, während die rechtlichen Rahmenbedingungen für angehende Bürger klar definiert sind.