In der Landeshauptstadt Schwerin sorgt das Anwohnerparken weiterhin für Diskussionen. Steigende Gebühren, die anhaltenden Großbaustellen und ein Mangel an Parkplätzen erzeugen Unmut unter den Einwohnern der Innenstadt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von derzeit 60 Euro auf 120 Euro steigen. Damit vervierfacht sich der Preis im Vergleich zu den ursprünglichen 30,70 Euro, die bis Mitte 2023 verlangt wurden. Die Stadtverwaltung hat zudem die Ausnahme von der Regelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken bis Ende 2025 verlängert.
Mit dieser Regelung dürfen Inhaber eines Bewohnerparkausweises in allen Parkzonen der Innenstadt parken, unabhängig von ihrer eigenen Zone. Dies soll die Parksituation während der laufenden Bauarbeiten entschärfen. Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, muss der Hauptwohnsitz in der entsprechenden Parkzone liegen und das Fahrzeug darf eine maximale Länge von 5,50 Metern nicht überschreiten.
Änderungen beim Besucherparken
Für das Besucherparken gibt es ebenfalls Neuerungen. Anwohner können nun Blanko-Besuchertagesausweise im Bürgerbüro des Stadthauses für zehn Euro pro Stück im Dreier-Block erwerben. Diese Ausweise ermöglichen ganztägiges Parken in Bewohnerparkbereichen, auch in Zonen, die über keine Parkscheinautomaten verfügen. Nutzer sind jedoch verpflichtet, Datum und Kennzeichen selbst auf dem Tagesausweis einzutragen und diesen gut sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.
Die Stadt trägt mit diesen Maßnahmen der hohen Bauintensität und den zahlreichen Großbaustellen in der Innenstadt Rechnung, wie die Informationen von schwerin.de und nordkurier.de bestätigen.