Am vergangenen Wochenende erlebten mehrere ausländische Gäste im LT-Club in Rostock eine unerwartete und enttäuschende Situation: Ihnen wurde der Zutritt verweigert. Der Grund? Ein fehlender deutscher Ausweis oder Pass. Die Vorfälle, die sich schnell in sozialen Medien verbreiteten, werfen Fragen zur Diskriminierung und zur Anwendung des Hausrechts auf.
Ein junger Mann aus Ecuador äußerte auf Instagram seine Fassungslosigkeit über die Abweisung. In einem Video, das inzwischen über 160.000 Aufrufe erzielt hat, erklärte er, wie er und seine Freunde nicht in den Club gelassen wurden. Weitere Zeugen, die ebenfalls die Zurückweisung beobachteten, informierten die Polizei. Diese konnte jedoch keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt feststellen und verwies auf das Hausrecht des Clubs. Eine in Russland geborene Frau, die ihren unbefristeten Aufenthaltstitel vorzeigte, erhielt ebenfalls keinen Zutritt – ein klarer Indikator für die strengen Regelungen der Clubbetreiber.
Reaktionen und rechtliche Bedenken
Die Betreiber des LT-Clubs bedauerten die Vorfälle und bestätigten diese auf Anfrage. Sie betonten, dass sie sich das Recht vorbehalten, Gäste unabhängig von ihrer Herkunft abzuweisen. Diese Praxis führt zu erheblichen Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Zugehörigkeit verbietet. Nordkurier berichtete, dass es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorfälle gegeben hatte, wie einen im Dezember in Neubrandenburg. Solche Ereignisse werfen die Frage auf, inwieweit ungerechtfertigte Unterschiede im Zugang zu Freizeitangeboten rechtlich zulässig sind.
Aurélie Bergen, eine Vertreterin des Bundesverbands deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe, sagte, es müsse immer rationale und berechtigte Gründe für eine Ungleichbehandlung geben. Zudem müssen Türsteher spezielle Schulungen absolvieren, die den Umgang mit interkulturellen Unterschieden umfassen. Der Rahmenplan für das Bewachungsgewerbe sieht insgesamt elf Stunden Training vor, jedoch bleibt unklar, ob die Türsteher im LT-Club angestellt oder von einem externen Dienstleister beauftragt sind. Die Rostocker Polizei bestätigte, dass keine Hinweise auf einen strafrechtlichen Verstoß gegen die Betroffenen vorlagen.
Diskriminierung und gesellschaftliche Auswirkungen
Die Vorfälle im LT-Club sind nicht isoliert zu betrachten. Laut Informationen von BUG sind Diskriminierungen beim Zugang zu Clubs ein wiederkehrendes Problem in der Gesellschaft. Oftmals erhalten junge Männer der „Mehrheitsbevölkerung“ problemlos Zugang, während andere aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft abgewiesen werden. Solche Berichte führen zu einer breiten Diskussion über Gleichbehandlung und die Verantwortung von Freizeitbetrieben in Deutschland.
Die Betreiber des LT-Clubs entschuldigten sich öffentlich auf Instagram und kündigten interne Gespräche zur Klärung und Verbesserung der Abläufe an. Die kommenden Tage werden zeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern und ein einladendes Umfeld für alle Gäste zu schaffen.