
In Rostock beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehende Bundestagswahl. Laut den jüngsten Informationen von NDR erhalten alle wahlberechtigten Bürger bis spätestens 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Rund 165.000 Menschen sind in Rostock wahlberechtigt und somit aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen.
Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl besteht bis spätestens 18. Februar 2025, um 13 Uhr. Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen entweder online beantragen oder die Rückseite der Wahlbenachrichtigung entsprechend ausfüllen und zurücksenden. Alternativ ist auch eine formlose Beantragung per Brief oder E-Mail bis zum 21. Februar 2025, um 15 Uhr, möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen soll voraussichtlich am 10. Februar 2025 beginnen, während die Wahlbriefe am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis spätestens 18 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen müssen.
Wichtige Informationen zur Wahl
Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle befindet sich in der Industriestraße 8 (2. Etage rechts) in Rostock-Schmarl. Hier können die Wahlberechtigten runde die Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar 2025 persönlich abholen und abgeben. Bereits jetzt haben sich etwa 1.500 freiwillige Wahlhelfer gemeldet, um den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen.
Es ist erheblich, dass Wahlberechtigte, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich umgehend an die zuständige Gemeinde wenden sollten. Ein fehlender Erhalt könnte darauf hindeuten, dass die Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ohne Eintragung im Verzeichnis besteht das Risiko, dass man am Wahltag nicht wählen kann.
Rechtsgrundlagen und Wählerverzeichnis
Die Grundlage für die Eintragung im Wählerverzeichnis sind die Melderegister der Meldebehörden. Das Wählerverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Personen einer Gemeinde am Wahltag. Die zuständigen Gemeindebehörden sind verpflichtet, vor jeder Bundestagswahl ein neues Wählerverzeichnis zu erstellen, wobei der Stichtag für die Eintragung von Amts wegen der 12. Januar 2025 war. Wählerverzeichnisse müssen zwischen dem dritten Tag und dem Tag vor der Wahl abgeschlossen werden und werden dem Wahlvorstand am Wahltag zur Verfügung gestellt, wie Bundeswahlleiterin mitteilt.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung selbst muss nicht im Wahlraum vorgelegt werden, dafür sind jedoch ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung besteht zudem die Möglichkeit, die Beantragung der Briefwahl am Wahltag bis 15 Uhr vorzunehmen.