Am 7. Januar 2025 beginnt der Mordprozess gegen eine 17-jährige Angeklagte aus Steinhagen vor dem Landgericht in Stralsund. Der Jugendlichen wird vorgeworfen, einen 59-jährigen Mann heimtückisch getötet zu haben. Laut der Anklage soll die Angeklagte das Getränk des Opfers präpariert haben, um ihn betäuben zu können. Anschließend wurde das Opfer mit tödlichen Verletzungen am Hals und am Kehlkopf aufgefunden.
Der Prozess findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Anklageverlesung sowie die Urteilsverkündung werden jedoch öffentlich durchgeführt. Für den Prozess sind mehrere Termine angesetzt: Neben dem heutigen Verhandlungstag sind Folgetermine am 14., 20. und 21. Januar geplant. Die drohenden Strafen für die Angeklagte könnten bis zu zehn Jahre Jugendstrafe betragen. Der Wohnungsinhaber, ein 50-jähriger vorbestrafter Mann, ist ebenfalls mitangeklagt, jedoch wegen unterlassener Hilfeleistung.
Details zum Tathergang und den Ermittlungen
Die Ermittlungen zu dem Mord führten zur Entdeckung der Leiche während einer Razzia am 4. Juli 2024 in der Wohnung des 50-Jährigen, die aufgrund von Drogendelikten stattfand. Bei dieser Durchsuchung fand die Polizei das Opfer. Der Wohnungsinhaber, der bereits Vorstrafen wegen Gewaltdelikten hat, wurde am 1. November 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Hauptbeschuldigte wurde bis zum Prozessbeginn in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, nachdem der Haftbefehl in einen Befehl zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus umgewandelt wurde. Es wurde bekannt, dass zwischen der Angeklagten und dem Opfer ein längerer Konflikt bestand, da sie sich von ihm sexuell belästigt fühlte. Diese Umstände könnten eine Rolle bei der Bewertung der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten spielen.
Für weitere Informationen zu diesem Fall berichtete der Uckermark Kurier, dass die Leiche des Opfers im Juli entdeckt wurde, während die Ostsee-Zeitung ergänzende Informationen über den Prozessbeginn und die Anklage präsentierte.