
Ein ehemaliger Kriminalpolizist aus der Nähe von Rostock ist zu einer Zahlung von rund 130.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt worden. Dies entschied das Landgericht Neubrandenburg in einem Zivilprozess. Der 58-jährige Mann sitzt bereits wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Geliebten in Haft. Die tatverdächtige Person, bereits aufgrund schwerer Vergehen inhaftiert, hat das Gericht am 11. Oktober 2021 in einer brutalen Attacke, die auch die Mutter der Frau betraf, schwer belastet.
Bei der Tat setzte der nun verurteilte Ex-Polizist die 35-Jährige in Brand und misshandelte deren Mutter. Nachdem er die Frau und ihre Mutter im Flur ihrer Wohnung angegriffen hatte, floh er in Richtung Rostock. Nur wenige Stunden nach der Tat wurde er gefasst. Im Mai 2022 erhielt er eine elfjährige Freiheitsstrafe, die von der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre gefordert hatte, als zu milde angesehen wurde. Seine Verteidigung wiederum stellte lediglich einen Antrag auf zweieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung.
Hintergründe der Tat
Der Verurteilte versuchte, eine Vaterschaftsklage zu verhindern, die von seinem Opfer aufgrund einer gemeinsamen Tochter geplant war. Er hatte zuvor die Frau kontaktiert, um die Situation zu klären. Doch stattdessen fälschte er einen Vaterschaftstest und griff die Frau an. Am Tatort verwendete er flüchtige Materialien wie Brennspiritus, Streichhölzer und Handschuhe. Er schlug sowohl die Ex-Partnerin als auch deren Mutter bewusstlos und setzte die 35-Jährige in Brand, was zu schweren Verbrennungen an 14 Prozent ihrer Körperoberfläche führte.
Die überlebende Frau musste sich mehreren Operationen unterziehen. Ihre Mutter, die das Feuer noch rechtzeitig löschen konnte, wurde ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen. Das Kleinkind, das zu der Zeit glücklicherweise in einem anderen Zimmer war, blieb unversehrt. In den anschließenden rechtlichen Auseinandersetzungen bestritt der Täter jegliche Verantwortung für die Brandstiftung, doch das Landgericht stellte klar, dass die Ansprüche der Geschädigten aus einer unerlaubten Handlung resultieren und auch im Falle seiner Privatinsolvenz durchsetzbar bleiben.
Krise der Gewalt gegen Frauen
Die brutalen Umstände dieser Tat werfen einen Schatten auf die aktuelle Situation von Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Ein Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem November 2024 dokumentiert einen Anstieg von Straftaten gegen Frauen und Mädchen. 2023 wurden 322 vorurteilsgeleitete Straftaten gegen Frauen registriert, was einem Anstieg von 56,3 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In Fällen häuslicher Gewalt waren 180.715 Frauen betroffen, und die Zahl erreicht damit einen Höchststand.
Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts beziehen sich auch auf die Zunahme von Sexualstraftaten, bei denen 98,9 % der Tatverdächtigen männlich sind. In mehreren Fällen wurden Frauen im Kontext häuslicher Gewalt getötet, was in den letzten Jahren immer wieder zu einem öffentlichen Diskurs über Schutzmaßnahmen für Frauen führte. Die Anstiegstrends belegen, wie wichtig es ist, die Prävention und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung dieser Gewalt zu stärken.
Zusammenfassend zeigt der Fall des ehemaligen Polizisten nicht nur die dringende Notwendigkeit eines schärferen rechtlichen Vorgehens gegen Täter, sondern auch die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen Frauen weiterhin stehen. Um solche Verbrechen nachhaltig zu verhindern, sind sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Veränderungen gefordert.