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Wahlvorbereitungen in Wismar: Alles, was Sie wissen müssen!

Am 23. Februar 2025 steht in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag an. Dies wurde offiziell bekannt gegeben, sodass die Vorbereitungen bereits in vollem Gange sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In Wismar wird den wahlberechtigten Bürgern bis zum 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung zugesandt, die als Bestätigung der Eintragung im Wählerverzeichnis dient. Auch Personen, die keine Benachrichtigung erhalten, sollten aktiv werden und sich umgehend mit der Gemeindewahlbehörde in Verbindung setzen, um ihre Wahlberechtigung zu klären. Die Kontaktdaten dafür sind:

Telefon: 03841 251-3225
E-Mail: wahlen@wismar.de

Wahlbenachrichtigungen und deren Bedeutung

Die Wahlbenachrichtigung ist entscheidend für die Teilnahme an der Wahl. Sie zeigt an, dass der Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer keine Benachrichtigung erhält, könnte möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt sein. Dies kann dazu führen, dass der Wahlvorstand denjenigen vor Ort zurückweist. Daher sollte man bis spätestens zum 2. Februar 2025 die eingegangene Wahlbenachrichtigung überprüfen. Das Wählerverzeichnis kann auch vor Ort eingesehen werden, um eventuelle Unklarheiten frühzeitig zu klären.Bundeswahlleiterin hebt hervor, dass eine gültige Form des Ausweises, sei es ein Personalausweis oder Reisepass, erforderlich ist, wenn keine Wahlbenachrichtigung präsentiert werden kann.

Wahllokale und Briefwahl

Für die Wahl gibt es in Wismar insgesamt 28 Wahllokale, die an bestimmten Orten in der Stadt eingerichtet sind. Hier eine Übersicht über einige der wichtigsten Wahllokale:

Ort Adresse
Diakonie – Klostercafé Mecklenburger Straße 36
Rathaus Am Markt 1 (Raum 28)
Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstraße 14
Bürgerhaus „Dargetzow“ Am Schnakenberg 2

Zusätzlich zur regulären Stimmabgabe am Wahltag besteht die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Der Antrag dafür kann ab sofort per E-Mail oder formlosen schriftlichen Antrag erfolgen. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 7. Februar 2025 versendet. Das Briefwahlbüro ist im Raum 316 des Ordnungsamtes, Scheuerstraße 2, vom 11. bis 21. Februar 2025 geöffnet.

Online-Wahlverfahren und vorzeitige Stimmabgabe

Ein neu eingeführtes Online-Wahlverfahren (OLIWA) wird ab dem 3. Februar 2025 verfügbar sein, was für eine modernisierte Stimmabgabe sorgt. Zudem haben Bürger die Möglichkeit, bereits vor dem offiziellen Wahltermin ihre Stimmen vor Ort abzugeben, beginnend ab dem 11. Februar 2025. Wer Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht, wenn dies durch Dritte geschieht.

Die Stadt Wismar und die zuständigen Behörden rufen zur aktiven Teilnahme an der Wahl auf, um das demokratische Recht der Bürgerschaft zu wahren und zu stärken. Überall in der Stadt wird daran gearbeitet, die Wählerbestätigung sowie die Informationen zur Wahl so transparent wie möglich zu gestalten, sodass jedem Bürger eine Teilnahme ermöglicht wird.

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