Eine Mutter aus Grevesmühlen muss sich am Freitag, den 22. November 2024, um 9:15 Uhr vor dem Amtsgericht Wismar verantworten, da ihr Sohn seit Jahren unentschuldigt der Schule fernbleibt. Berichten zufolge existieren bereits zwei Strafbefehle gegen die Frau, die sich in einer besorgniserregenden Situation befinden. Laut dem Landkreis hat das zuständige Jugendamt wiederholt versucht, den Jungen zur Schule zu bringen, was jedoch daran scheiterte, dass die Polizei die Wohnung nicht betreten konnte. Die Bildungsministerin von Schwerin, Simone Oldenburg, bezeichnete den Fall als „ganz schreckliche Situation für das Kind“, da die Mutter mehrfach nicht auf den Kontakt der Schule reagierte und die Gefährdung des Kindeswohls immer wieder angezeigt wurde, so die FAZ.
Schulpflicht und Entschuldigungsfragen
In Deutschland sind Eltern gesetzlich verpflichtet, das Fernbleiben ihrer Kinder von der Schule zu entschuldigen. Diese Regelung ist wichtig, um sicherzustellen, dass jedes Kind die notwendige Bildung erhält und die Gründe für ein Fehlen nachvollziehbar sind. Dazu müssen Eltern die Schule über den Grund des Versäumnisses informieren, was oft schriftlich erfolgen muss, wie auf lernfoerderung.de erklärt wird. Die Beispiele für Entschuldigungen zeigen mögliche Gründe für Fehlzeiten auf, darunter Krankheit oder andere persönliche Angelegenheiten.
Es steht außer Frage, dass die Ausrede „Ich hatte verschlafen“ zwar einmal akzeptabel sein kann, jedoch nicht wiederholt verwendet werden sollte. Die Vorbereitung auf mögliche Abwesenheiten ist für Eltern und Kinder entscheidend, um sicherzustellen, dass die schulischen Anforderungen erfüllt werden. Das Versäumnis, dies zu beachten, könnte schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen, wie der Fall dieser Mutter bereits zeigt.