
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte hat die Genehmigung für den Bau von neun Windkraftanlagen in Gültz erteilt. Diese Entscheidung beendet einen langanhaltenden Streit über die Nutzung von Flächen für erneuerbare Energien in der Region. Ursprünglich hatte das Unternehmen Windprojekt 30 Windräder geplant, die Zahl wurde jedoch auf 13 und schließlich auf neun reduziert. Bürgermeister Ronny Roll (CDU) gab an, dass er seit vier Jahren keinen Kontakt mehr zum Unternehmen hatte.
Das anfängliche Ziel des Projekts war es, den erzeugten Windstrom zur Wasserstoffproduktion zu nutzen. Geplant war auch, den Windpark so zu gestalten, dass er nach einem Stromausfall ohne externe Energiequelle wieder anlaufen kann. Trotz der Bedenken des Regionalen Planungsverbands Seenplatte hatte das Schweriner Wirtschaftsministerium bereits 2017 dem Gesamtprojekt zugestimmt, was durch gescheiterte juristische Anfechtungen des Planungsverbands nicht revidiert werden konnte.
Genehmigungsbedingungen und Eignungsgebiete
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern sind genehmigungsbedürftig. Im Amtsbereich sind derzeit etwa 500 Windkraftanlagen in Betrieb, welche rund 990 Megawatt Nennleistung erzeugen. Diese Anlagen sind in regionalplanerisch ausgewiesenen Eignungsgebieten für Windkraftanlagen zulässig. Für die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte existieren 20 solche Gebiete, die teilweise eine Größe von bis zu 510 Hektar aufweisen und insgesamt eine Fläche von etwa 2.700 Hektar umfassen.
Der Regionale Raumentwicklungsplan Mecklenburgische Seenplatte, welcher derzeit fortgeschrieben wird, enthält die entsprechenden Ausweisungen für diese Eignungsgebiete. Darüber hinaus sind in der Region weitere Windkraftprojekte in Planungen, die 15 Windräder in Schildetal sowie 14 Windräder und einen Solarpark in der Nähe von Vietlübbe umfassen.
Planungsverbände und zukünftige Entwicklungen
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Planungsträger für Windkraftanlagen die regionalen Planungsverbände. Diese bestehen aus Landkreisen und Städten, die gemeinsam an der Entwicklung der Windkraft arbeiten. Der Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit regelt die Vorranggebiete für Windkraft in den vier Planungsregionen, einschließlich der Mecklenburgischen Seenplatte.
Die jüngsten Beschlüsse und Empfehlungen zur Nutzung von Baugesetzbuch (§ 245e Absatz 4) zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen sind Teil des kontinuierlichen Bemühens um eine umweltfreundliche Energieerzeugung. Dennoch steht die konkrete Umsetzung des Wasserstoff-Speichers und der besonderen Startfunktion nach einem Stromausfall noch in den Sternen, da das Unternehmen Windprojekt bisher keine weiteren Pläne veröffentlicht hat.
Der Fortschritt und die Gesamtentwicklung der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern bleiben essentiell für die zukünftige Energieversorgung der Region und tragen zur Erreichung von Klimazielen bei, die in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt sind.