Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln bestätigt, was den ersten Ausbruch der Seuche in Deutschland seit 1988 darstellt. Diese hochansteckende Virusinfektion betrifft Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowie Zoo- und Wildtiere. Obwohl MKS weltweit verbreitet ist, ist sie für Menschen ungefährlich. Die Bestätigung des Virus erfolgte durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts, wie BMEL und kreiszeitung-wochenblatt.de berichten.
Die Bundesländer sind in Deutschland für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Nach dem Ausbruch wurden sofort behördliche Maßnahmen eingeleitet, die die Tötung der betroffenen Tiere und die Einrichtung von Sperrzonen zur Folge hatten. Diese Sperrzonen bestehen aus einer Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer Überwachungszone von mindestens 10 km um den betroffenen Betrieb. In diesen Zonen ist der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten.
Schutzmaßnahmen und Abklärungen
Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurde ein 72-stündiges „Stand Still“ für Klauentiere angeordnet, das um 48 Stunden verlängert wurde. Eine Bund-Länder Task Force zur Tierseuchenbekämpfung hat am Tag des Ausbruchs eine Beratung durchgeführt. Der Zentrale Krisenstab für Tierseuchen wurde ebenfalls einberufen, um das weitere Vorgehen mit den Bundesländern und der EU zu besprechen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir informierte seine Amtskollegen über die Situation und die sofort eingeleiteten Bekämpfungsmaßnahmen.
Epidemiologische Untersuchungen sind im Gange, um den Ursprung der Seuche und mögliche Kontaktbetriebe zu ermitteln. Bisher ist unklar, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob weitere Bestände betroffen sind. Die aktuellen Ereignisse haben auch Auswirkungen auf die Anerkennung Deutschlands als „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Dies könnte Handelsbeschränkungen nach sich ziehen, insbesondere da Südkorea bereits den Import von Schweinefleischprodukten aus Deutschland verboten hat.
Öffentliche Veranstaltungen und Hygiene
In Anbetracht der ansteckenden Natur der MKS wurden alle Veranstaltungen mit Klauentieren bis zum 17. Januar 2025 untersagt, während solche mit Pferden und Geflügel unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt sind. Niedersachsen, obwohl nicht direkt von den Sperrzonen betroffen, hat ebenfalls proaktive Maßnahmen ergriffen, um eine Einschleppung des Virus zu verhindern.
Es wurde klargestellt, dass unter den gegenwärtigen hygienischen Bedingungen keine Gefahr für Verbraucher von pasteurisierter Milch oder Milchprodukten besteht. Tiere, die von MKS genesen sind, können über längere Zeit Träger des Virus bleiben, was die Notwendigkeit strenger Kontrollen unterstreicht.
Der Ausbruch von MKS in Deutschland stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Tiergesundheit und die sozioökonomischen Bedingungen in der Landwirtschaft dar. Lokale Behörden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeiten gemeinsam daran, die Situation zu stabilisieren und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, während die laufenden Untersuchungen mehr Klarheit über die Situation bringen sollen.