Die Nebenkostenabrechnung könnte teurer werden als gedacht! Mieter sollten ihre Abrechnungen sorgfältig prüfen, denn zahlreiche Fehlerquellen können zu unrechtmäßigen Kosten führen, warnt der Deutsche Mieterbund Niedersachsen-Bremen. Häufig werden Verwaltungskosten, die „nie auf die Mieter umgelegt“ werden dürfen, irrtümlich in die Abrechnung aufgenommen. Auch Reparaturkosten sind ausschließlich vom Vermieter zu tragen, wie in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hervorgehoben wird. Jutta Hartmann vom Mieterbund macht klar: Betreiber müssen vorsichtig sein, besonders bei sogenannten Vollwartungsverträgen, die nicht nur Wartungs-, sondern auch Reparaturkosten beinhalten können.
Maßnahmen für Mieter und Vermieter
Ein besonders heiß diskutiertes Thema sind die Hausmeisterkosten. Vermieter dürfen die Ausgaben nur dann auf die Mieter umlegen, wenn tatsächlich ein Hausmeister angestellt ist und die Kosten nachvollziehbar sind. Wie mietrecht.org berichtet, müssen die Kosten für Hausmeisterleistungen, die möglicherweise in Eigenleistung durch den Vermieter erbracht werden, klar getrennt werden. Ein Urteil des Amtsgerichts Wetzlar zeigt, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung mit detaillierten Erläuterungen unabdingbar ist.
Darüber hinaus stellt der Deutsche Mieterbund fest, dass auch bei einem Hausmeister, der neben seiner zentralen Aufgabe auch Gartenpflege übernehmen kann, die Kosten transparent aufgeführt werden müssen. Falls diese Leistungen zusätzlich in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, könnte das für Mieter teuer werden. Experten raten daher zu einer genauen Überprüfung aller Einzelposten, um unzulässige Kosten zu vermeiden.