
In Brandenburg leisten immer mehr Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen gemeinnützige Arbeiten. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden stieg von rund 226.000 im Jahr 2022 auf 408.200 in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres. Diese Informationen wurden vom Innenministerium in Potsdam auf Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitgeteilt. Bis Mitte Dezember des vergangenen Jahres hatten etwa 2.860 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen in Eisenhüttenstadt, Wünsdorf und Frankfurt (Oder) gemeinnützige Arbeiten ausgeführt. Zwei Jahre zuvor waren es etwa 3.600 Bewohner, einschließlich der Flüchtlinge in Doberlug-Kirchhain.
Allen Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen wird ein Aufenthalt gestattet; einige haben den Status der Duldung. Nur geduldete oder gestattete Bewohner dürfen Arbeitsangelegenheiten ausüben. Die Aufwandsentschädigungen für gemeinnützige Tätigkeiten stiegen von rund 180.800 Euro auf 326.600 Euro. Asylbewerber dürfen bestimmte Tätigkeiten ausführen, wie Garten- und Landschaftspflege, Pflasterarbeiten, Abfallsammeln, Unterstützung an Impftagen, Dolmetschen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Seit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Ende Oktober 2024 dürfen Flüchtlinge auch außerhalb der Erstaufnahme-Standorte gemeinnützig arbeiten, wie der Tagesspiegel berichtete.
Gemeinnützige Arbeit als Pflicht in anderen Kommunen
Mehrere Kommunen in Deutschland planen, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Wer nicht an der Arbeit teilnimmt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen. Der CDU-Landrat Christian Herrgott aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen war der erste, der dieses Modell einführte, nachdem er im Februar 2024 sein Amt angetreten hatte. Im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt folgte im März 2024 eine ähnliche Initiative.
Asylbewerber sollen für etwa 80 Cent pro Stunde gemeinnützige Arbeiten leisten, zusätzlich zur Regelleistung. Die rechtliche Grundlage für dieses Modell wurde durch eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz im Februar 2024 geschaffen. Im Burgenlandkreis wurden bisher 96 Asylbewerbern Arbeitsmöglichkeiten zugewiesen, 25 Personen sind aktuell in konkreten Maßnahmen aktiv. Tätigkeiten umfassen das Aufräumen von Parks, Rasenmähen und Arbeiten in Grünanlagen und auf Friedhöfen. Arbeitsgelegenheiten können von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern bereitgestellt werden, wobei darauf geachtet wird, dass keine regulären Arbeitsplätze gefährdet werden.
Bisher haben 32 Personen ihre Stellen nicht angetreten und wurden finanziell sanktioniert. Eine unverheiratete Person erhält bei Nichtteilnahme nur noch 183 Euro statt 331,43 Euro pro Monat. Bei 22 weiteren Asylbewerbern läuft ein Anhörungsverfahren, während sechs Personen valide Gründe für die Nichtannahme der Jobs haben. Minderjährige, Kranke, Behinderte, Rentner, Eltern mit minderjährigen Kindern sowie Studenten oder Auszubildende sind von der Arbeitspflicht ausgenommen. Den Teilnehmern wird zusätzlich ein Sprachkurs angeboten. Landrat Ulrich betont, dass die Arbeitseinsätze der Eingliederung der Migranten dienen und den Alltag strukturieren sollen. Die Maßnahmen sollen auch die Akzeptanz in der Gemeinde erhöhen. Kritik an der Maßnahme wird als unbegründet zurückgewiesen. Eine Reform zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber ist in Planung. Im Saale-Orla-Kreis wurden ebenfalls 96 Asylbewerber in gemeinnützige Jobs vermittelt, 63 sind aktiv. Die Ausfallquote in diesem Kreis ist gering, nur sieben Personen haben nicht teilgenommen. Landrat Herrgott äußert sich positiv über die Einführung der Arbeitsgelegenheiten, trotz organisatorischer Herausforderungen, wie die Welt berichtete.