Ein unglaublicher Vorfall beschäftigt derzeit die Gerichte: Ein Mann wurde in Hofheim am Taunus mit einem alarmierenden Blutalkoholgehalt von 1,32 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angehalten. Dies geschah im Januar 2024, und die Begründung des Angeklagten sorgte für Aufsehen. Er behauptete, nach einem Saunabesuch von einem naheliegenden Pärchen Schnapspralinen erhalten zu haben, die ihn angeblich völlig betrunken machten, ohne dass er es bemerkt hatte. Doch glaubt das Gericht ihm?
Gericht zweifelt an der Plausibilität
Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte schnell fest, dass die Erklärungen des Mannes wenig glaubwürdig waren. Ein Sachverständiger rechnete vor, dass er mindestens 132 Schnapspralinen konsumieren müsste, um den gemessenen Promillewert zu erreichen. Selbst bei einem Konsum von zwölf Pralinen müsste jede einzelne mehrere Zentiliter hochprozentigen Alkohols enthalten – eine Flora, die schlichtweg unrealistisch erscheine. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass es kaum Pralinen mit einem derart hohen Alkoholgehalt gibt, wie T-Online berichtete, und warf dem Fahrer vor, die Verantwortung für seine Taten nicht zu übernehmen.
Schlussendlich wurde der Autofahrer zu einer Geldstrafe von 4.950 Euro verurteilt und ihm wurde der Führerschein für mindestens 18 Monate entzogen – eine Entscheidung, die unter dem Motto steht: Trunkenheit am Steuer wird nicht toleriert. Dabei spielte auch eine frühere Trunkenheitsfahrt eine nicht unerhebliche Rolle, wie Merkur berichtete. Der Fall zeigt deutlich, dass die Ausreden von Autofahrern in solchen Situationen oft von den Richtern als zu fantastisch oder unwahrscheinlich eingestuft werden. Eine Lehre für alle, die ihren Promillewert mit kurvenreichen Erklärungen zu entschuldigen versuchen!