
In Berlin haben Polizei und Sicherheitskräfte in der Silvesternacht zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen das Böller- und Feuerwerksverbot zu verhindern. Vor dem Jahreswechsel wurden in der Hauptstadt vereinzelt Menschen festgehalten und ihre Personalien aufgenommen. Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung, die den Einsatz illegaler Böller betrifft.
Die Einsatzkräfte sprachen gezielt Jugendgruppen an, bei denen festgestellt wurde, dass sie vermehrt Böller zünden. In den eigens eingerichteten Verbotszonen für Böller und Feuerwerk blieb es größtenteils ruhig. Allerdings wurde in Schöneberg ein 24-Jähriger festgenommen, der versuchte, illegale Pyrotechnik zu zünden. Zudem beschoss ein 13-Jähriger in Berlin-Wedding Einsatzkräfte mit einer Rakete; er und ein Begleiter wurden in Gewahrsam genommen und später von ihren Eltern abgeholt.
Verletzungen durch Feuerwerkskörper und Vorkehrungen
Das Unfallkrankenhaus Berlin meldete bis 22 Uhr fünf Verletzte im Zusammenhang mit Böllern, darunter zwei Schwerstverletzte, die durch selbstgebastelte Sprengkörper verletzt wurden. Bis 1 Uhr des 1. Januar wurden insgesamt acht Menschen mit schweren Verletzungen behandelt, darunter auch Opfer mit Verlusten von Fingern oder Teilen ihrer Hände. Das Krankenhaus hatte die Operationskapazitäten verstärkt und zehn OP-Säle bereitgestellt.
In Frankfurt am Main gab es zur Mitternacht ebenfalls mehrere Verletzte durch Feuerwerkskörper. In Nordrhein-Westfalen kam es zu einem tödlichen Vorfall: ein 24-Jähriger starb beim Hantieren mit einem Feuerwerkskörper; es wird untersucht, ob illegale Pyrotechnik im Spiel war. Die Polizei und Rettungskräfte waren zudem auf einen Großangriff vorbereitet, mit rund 3.000 Polizisten in Berlin, unterstützt von der Bundespolizei, sowie über 1.500 Kräften von Feuerwehr und Hilfsorganisationen.
Bei der großen Silvesterparty am Brandenburger Tor feierten Tausende, wobei die Veranstalter ein strenges Verbot für Feuerwerk, Messer und Waffen durchsetzten. Im Umfeld der Partymeile sowie im Regierungsviertel wurden entsprechende Verbotszonen eingerichtet. In anderen Großstädten wie Stuttgart und München galten ähnliche Verbotszonen mit verstärkten Kontrollen. In Nordrhein-Westfalen waren über 7.300 Beamte im Einsatz.
In Deutschland sind private Feuerwerke an Silvester in vielen Städten untersagt. Böllern ist lediglich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, an anderen Tagen ist dies nur mit einer Sondergenehmigung möglich. Verstöße gegen das Böllerverbot können hohe Geldbußen nach sich ziehen. Der Deutsche Tierschutzbund und die Deutsche Umwelthilfe hatten zudem vor den Risiken und Umweltbelastungen durch privates Feuerwerk gewarnt und forderten ein generelles Verbot.