
In Deutschland, insbesondere an der Ostsee, häufen sich die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch illegale Feuerwerke. Anwohner in Wismar berichten von täglich 10 bis 20 Explosionen, was die Lebensqualität der Bewohner erheblich beeinträchtigt. Diese Art des Böllerns außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Die überlasteten Behörden und die mangelhafte Durchsetzung der bestehenden Regelungen verschärfen die Situation zusätzlich. Die Lärmbelästigung hält oft bis tief in die Nacht an und beeinträchtigt den Schlaf der Anwohner erheblich. Dieses Problem beschränkt sich nicht nur auf die Ostsee, sondern betrifft auch andere Städte wie Hamburg und Hannover. Anwohner fordern daher ein striktes Verbot von Feuerwerken und strengere Kontrollen, um die einhergehenden Störungen zu minimieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Strafen
Laut dem Bußgeldkatalog für Feuerwerk und Sprengstoff in Deutschland variieren die Strafen je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern kann das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 ohne Genehmigung außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember bis 1. Januar) mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus drohen bei Verwendung oder Herstellung von nicht zertifizierten Knallern, wie den sogenannten „Polen-Böllern“, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
Für Brandenburg etwa gelten geringere Bußgelder zwischen 25 und 200 Euro, während Hamburg eine Reihe von Verstöße mit Geldbußen zwischen 100 und 5.000 Euro ahndet. In Nordrhein-Westfalen bei Verstößen gegen die genehmigungspflichtigen Bestimmungen können Bußgelder bis zu 2.600 Euro verhängt werden. Es ist förderlich zu wissen, dass Feuerwerke außerhalb der festgelegten Zeiten und ohne erforderliche Genehmigung nicht legal sind und strenge Strafen nach sich ziehen können.