
In Brandenburg ist es in den letzten Monaten zu einer signifikanten Veränderung in der Nachtbeleuchtung von Windkraftanlagen gekommen. Immer mehr der über 4.000 Windenergieanlagen (WEA) im Bundesland setzen auf eine bedarfsgesteuerte Nachtbeleuchtung. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die ständige Belästigung durch die roten Blinklichter in der Dunkelheit zu reduzieren. Das Verkehrsministerium berichtete auf Anfrage der BSW-Fraktion über die bisherige Umsetzung.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber von Windkraftanlagen verpflichtet, die dauerhaften Nachtblinklichter durch innovative, bedarfsgesteuerte Beleuchtung zu ersetzen. Diese neue Technik sorgt dafür, dass die Blinker nur dann aktiviert werden, wenn sich ein Flugzeug nähert. Bislang wurden 815 Anträge auf diese neue Art der Nachtkennzeichnung bei der Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg eingereicht. Von diesen Anträgen sind bereits mehr als 600 genehmigt worden, was einen Fortschritt in der Implementierung darstellt.
Genehmigungen und Genehmigungsprozess
Die Anträge können dabei für mehrere Windkraftanlagen oder Betreiber gelten, was den Genehmigungsprozess vereinfacht. Bis Ende Februar 2023 wurden 607 Genehmigungen erteilt, 36 Anträge wurden abgelehnt, unter anderem aufgrund der Lage der Anlagen in kontrollierten Lufträumen. Aktuell sind 166 Anträge noch in Bearbeitung und sollen laut Planung bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025 abgeschlossen sein.
Die Vorschriften zur Kennzeichnung dienen nicht nur der Sicherheit der Luftfahrt, sondern sind auch ein Versuch, die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung zu erhöhen. Viele Anwohner hatten sich über die ständigen Blinklichter beschwert, die als störend empfunden werden. Die bedarfsgesteuerte Beleuchtung könnte laut dem Bundesverband Windenergie das störende Blinken um bis zu 95 Prozent verringern, was eine deutliche Verbesserung darstellen würde.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Die Regelungen für die Kennzeichnung bestehen jedoch nicht für alle Windanlagen. Die Kennzeichnungspflicht richtet sich nach der Höhe und dem Standort der Anlagen. Innerhalb von Städten und dicht besiedelten Gebieten gilt die Regelung bereits ab einer Höhe von 150 Metern, während außerhalb dieser Regionen die Pflicht erst ab 100 Metern greift. Für besonders tieffliegende Flugzeuge kann die Beleuchtung schon ab 20 Metern Höhe vorgeschrieben sein.
Insgesamt zeigt die Entwicklung in Brandenburg, dass die Einführung bedarfsgesteuerter Nachtbeleuchtung von Windkraftanlagen nicht nur ein Schritt in Richtung föderale Sicherheitsstandards ist, sondern auch ein Versuch, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben und die Akzeptanz von erneuerbaren Energien in der Gesellschaft zu fördern. Diese Maßnahmen werden eine wesentliche Rolle dabei spielen, um mögliche Konflikte zwischen Windenergieausbau und Anwohnerinteressen zu entschärfen, wie rbb24 und Nordkurier berichten. Die klare Zielsetzung und die weitreichenden Genehmigungsprozesse weisen darauf hin, dass Brandenburg auf den richtigen Weg ist, um erneuerbare Energien nachhaltig zu fördern.