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Brandenburger Gesundheitsexpertin warnt vor gefährlichen Schallerzeugern!

In Brandenburg häuft sich die Besorgnis über den Einsatz von Schallerzeugern an Silvester, wie moz.de berichtet. Schallerzeuger, auch unter dem Begriff „Sound Emitter“ bekannt, gehören zur Kategorie P1 und sind nicht als geeignete Feuerwerkskörper klassifiziert. Beispiele hierfür sind Geräte wie der „Honey Badger“, die einen lauten Knall von über 140 Dezibel erzeugen, jedoch keine visuellen Effekte bieten. Diese Produkte, gefüllt mit Schwarzpulver und umhüllt von Papier, Pappe oder Kunststoff, haben die Zollbehörden dazu veranlasst, sie als gefährlich einzustufen und zu beschlagnahmen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller warnt, dass das Design und die Verpackung der Schallerzeuger oft irreführend sind. Ihre Verwendung ist spezifisch einem Zweck zugeordnet, etwa für Brauchtumsvereine, Vogelabwehr oder akustische Notsignale. Eine missbräuchliche Verwendung als Feuerwerk kann rechtlich bestraft werden. Der Erwerb und die Nutzung von P1-Schallerzeugern ist ausschließlich für Personen über 18 Jahren gestattet und sie sind das ganze Jahr über erhältlich, im Gegensatz zu herkömmlichem Feuerwerk, das nur zu bestimmten Zeiten verkauft wird.

Sicherheitsvorschriften und Empfehlungen

Die Sicherheitshinweise zum Umgang mit Schallerzeugern umfassen mehrere wichtige Punkte: Sie sollten nicht neben einem Kamin, Ofen oder einer Heizung gelagert werden, ein ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten und nach der Zündung ist es wichtig, nicht umgehend nachzusehen, sollte der Knall ausbleiben. Zudem sollten P1-Artikel niemals unverpackt transportiert werden. Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände vor ihrem Verkauf in der EU auf Sicherheit überprüft werden müssen, was für ein sicheres Nutzungsverhalten unerlässlich ist, wie bam.de mitteilt.

Bei Importen von Feuerwerk aus anderen EU-Ländern sind besondere Bedingungen einzuhalten: nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Zeichen und einer vierstelligen Registriernummer darf nach Deutschland eingeführt werden. Zudem müssen Verbraucher darauf achten, dass sie Feuerwerk nur in Deutschland erwerben, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Illegale Knallkörper stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar und der Umgang mit älteren Feuerwerkskörpern kann zu unvorhergesehenen Gefahren führen.

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