DeutschlandPrenzlau

Lärmterror im Mehrfamilienhaus: Nachbarn leben in Angst und Schrecken!

In Prenzlau am Robert-Schulz-Ring leidet die Familie von Katrin M. unter gravierenden Lärmbelästigungen durch eine Nachbarin, die regelmäßig in der Nacht randaliert. Katrin lebt mit ihren zwei Kindern in einem Mehrfamilienhaus und schätzt die Nähe zu Spielplätzen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Kitas und Schulen. Trotz dieser positiven Aspekte belastet der ständige Lärm das tägliche Leben der Familie.

Seit Jahren dokumentiert Katrin die nächtlichen Störungen in einem Lärmprotokoll, das als Nachweis für die Ruhestörung dient. „Wir haben die Polizei häufig gerufen, aber es hat sich nichts geändert“, berichtet sie. Jüngst war die Situation eskaliert, als Blut im Treppenhaus zu sehen war, was die Nachbarschaft zusätzlich beunruhigte. Zudem äußert Katrin die Vermutung, dass möglicherweise vor dem Gebäude Drogen gehandelt werden.

Die Rolle der Vermieter

Auf Anfrage reagierte der Vermieter auf die Situation mit der Auskunft, dass keine fristlose Kündigung gegen die Störenfriedin erfolgt sei. Diesem Entscheid liegt die Forderung zugrunde, dass detaillierte und nachvollziehbare Lärmprotokolle vorgelegt werden müssen, um rechtliche Schritte in die Wege leiten zu können. Diese Praxis ist nicht unüblich, denn Lärmbeschwerden sind in Mehrfamilienhäusern weit verbreitet, und es ist oft herausfordernd, Mietverhältnisse aufgrund von Lärm zu beenden.

Lärmbelästigungen können in Deutschland mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Experten empfehlen verschiedene Schritte für Mieter, die unter Lärm leiden. Dazu zählt das Gespräch mit dem Nachbarn, das Führen eines Lärmprotokolls, das Einschalten des Vermieters, das Mindern der Miete bei erheblichen Beeinträchtigungen und die Kontaktaufnahme zur Polizei, wenn alles andere versagt. Ein Lärmprotokoll sollte dabei Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung festhalten, um im Ernstfall als schriftlicher Nachweis zu dienen, wie mietrecht.com betont.

Mietminderung als Mittel gegen Lärm

Die Möglichkeit einer Mietminderung besteht, wenn ein Mangel der Mietsache vorliegt, was häufig bei Lärmbelästigung der Fall ist. Laut kanzleimauss.de muss der Vermieter auf Mitteilungen über Ruhestörungen reagieren und hat die Pflicht, Abmahnungen zu versenden, wenn die Belästigung von anderen Mietern ausgeht.

Wichtig ist, dass die Nachbarn genau informiert werden, und zwar über das Problem selbst als auch über die Mittel, die zur Lösung beitragen können. Vermieter müssen in einer angemessenen Frist Möglichkeiten zur Behebung des Problems haben. Der Grad der möglichen Mietminderung variiert, und nicht alle Geräusche rechtfertigen eine solche, wie beispielsweise der Lärm spielender Kinder oder singender Vögel.

Katrin M. hofft auf Unterstützung vom Vermieter und ist bereit, alle nötigen Schritte zu unternehmen, um für sich und ihre Kinder ein friedliches Zuhause zu schaffen, während sie gleichzeitig auf eine Klärung der Situation hofft.

Öffentliche Umfrage

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Lärmbelästigung
In welcher Region?
Prenzlau
Genauer Ort bekannt?
Prenzlau, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
mietrecht.com
Analysierte Quellen
8 Meldungen
Soziale Medien
183 Kommentare
Forenbeiträge
9 Diskussionen