Winter ist in Teltow-Fläming angekommen, und am 9. Januar 2025 sind die ersten Schneeflocken gefallen. Damit steigt die Verantwortung für die Gehwegreinigung und das Streuen von Straßen durch die betroffenen Kommunen und ihre Anwohner. Laut maz-online.de müssen Bauhöfe in Luckenwalde und Ludwigsfelde sowie die Bürger sicherstellen, dass die Gehwege von Eis und Glätte befreit werden.
Der Bauhof Luckenwalde hat für die kommenden Wintertage 1700 Tonnen Salz-Sandgemisch und 80 Tonnen Streusalz in der Siloanlage lagernd, während auch 30 Tonnen Blähton als Granulat bereitstehen. Bislang wurden jedoch nur minimale Streumaterialien eingesetzt. Der Bauhof in Ludwigsfelde hat seine Salzsilo und Sole-Anlage vollumfänglich gefüllt, während eine Reserve von 100 Tonnen Streusalz im Sommer eingekauft wurde.
Räum- und Streupflichten der Anwohner
Für die Anwohner gelten klare Räum- und Streupflichten hinsichtlich der Gehwege vor ihren Grundstücken. Diese Verpflichtungen umfasst die Zeit von 7 bis 20 Uhr an Werktagen und ab 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Die Einstellung der Schneeablagerung muss so erfolgen, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Der Einsatz von Streusalz ist nur bei besonderen Umständen erlaubt, und für das Winterdienst in Anliegerstraßen kommen die Stadt Ludwigsfelde oder beauftragte Unternehmen zum Zug.
Zusätzlich sollten Anwohner darauf vorbereitet sein, Schneeschaufel, Sand, Split und im Notfall Salz bereitzuhalten, um eigenständig Maßnahmen gegen die winterlichen Bedingungen zu ergreifen. Winterdienst Zossen bietet darüber hinaus individuelle Lösungen für verschiedene Kunden, darunter kommunale und öffentliche Einrichtungen sowie private Haushalte.
Streumittel und umweltschonende Praktiken
Die Verwendung von Streusalz sollte, laut umweltbundesamt.de, so gering wie möglich gehalten werden. Der mechanische Räumungsprozess wird unterstützt durch abgestimmte Streumittel. Die Entscheidung, ob Streusalz eingesetzt wird, ist ein Kompromiss zwischen der Verkehrssicherheit und den notwendigen Umweltbelangen. Schäden, die durch den Einsatz von Streusalz entstehen, betreffen nicht nur die Vegetation, sondern auch Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke, was hohe Kosten für die Beseitigung und Eindämmung mit sich bringt.
In Luckenwalde gilt seit dem 1. Januar 2024 eine neue Straßenreinigungsgebühren-Verordnung, die festlegt, dass Anwohner in Reinigungsklasse 4 1,23 Euro pro Meter ihrer Grundstücksgrenze zahlen. In der Fußgängerzone Breite Straße beträgt die Gebühr 29,49 Euro. Die Entscheidung über zukünftige Winterdienstgebühren in Ludwigsfelde ist für das kommende Jahr geplant.